Sind kostenlose Rechtsbehelfsverfahren noch zeitgemäß?
Etwa ein Drittel meines beruflichen Lebens habe ich in der Finanzverwaltung verbracht, rund zwei Drittel auf der „Gegenseite“. In bestimmten Abständen habe ich mir immer wieder die Frage gestellt, ob es sinnvoll ist, dass das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren kostenlos ist und letztlich beide Parteien ihre eigenen Aufwendungen tragen müssen.
Naturgemäß habe ich als Berater einen anderen Blickwinkel auf die Frage als zuvor als Finanzbeamter. Früher hätte ich dafür gestimmt, dass Steuerpflichtige, die „unnütze“ Einsprüche produzieren, dafür zur Kasse gebeten werden. Als Berater ärgern mich selbstverständlich Fehler der Finanzverwaltung, gegen die ich im Auftrag meiner Mandanten vorgehen muss. Die Mandanten wiederum haben in der Regel wenig Verständnis, dass sie dann mit den Kosten des Beraters belastet werden, obwohl der Fehler des Finanzamts doch „mehr oder weniger offensichtlich“ war.
Lange Zeit habe ich es dennoch durchaus als positiv betrachtet, dass außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren kostenlos sind, denn es senkt die Hemmschwelle, einen Einspruch einzulegen, ganz erheblich. Weiterlesen