Einsichtsrecht in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten

Die Arbeitgeberin hat vier Betriebsräte. Einer dieser Betriebsräte verlangte für seinen Betriebsausschuss Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten sämtlicher Arbeitnehmer des gesamten Unternehmens. Damit wollte dieser Betriebsrat die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im gesamten Unternehmen überprüfen.

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