Einnahmen-Überschussrechner: Was gilt nun eigentlich in Bezug auf empfangene Hotelgutscheine?

Folgender Fall ist nun in der Praxis häufig anzutreffen: Im Jahre 2019 hat ein Einnahmen-Überschussrechner ein Hotel oder eine Fahrkarte gebucht und auch sofort bezahlt. Die Übernachtung oder die Fahrt selbst sollten erst im Laufe des Jahres 2020 stattfinden. Aufgrund der Zahlung in 2019 wurde die Betriebsausgabe auch in 2019 erfasst. Nun erhält der Einnahmen-Überschussrechner im Jahre 2020 einen oder mehrere Gutscheine, um seine betrieblich bedingte Reise später antreten zu können (lassen wir einmal die Frage, ob die „Gutscheinlösung“ rechtens ist, außen vor). Nun stellt sich die Frage, ob der empfangene Gutschein im Jahre 2020 – zunächst – als Betriebseinnahme – zu erfassen ist, bevor er – etwa im Jahre 2021 – bei Einlösung wieder als Betriebsausgaben abgezogen werden darf.

Ich gebe zu: Ich weiß es nicht und hoffe auf Ihre Mithilfe bzw. rege Diskussion. Wie würden Sie den Fall – ertragsteuerlich – lösen? An die umsatzsteuerlichen Probleme will ich erst gar nicht denken (siehe hierzu aktuell: Grambeck in NWB 21/2020, S. 1532). Weiterlesen