Ich gebe zu, dass ich immer wieder erstaunt bin, dass es auch im Jahre 2019 noch Fälle vor den Finanzgerichten gibt, in denen es um fehlende Z-Bons geht. Man sollte doch meinen, dass es sich bei den Betreibern von Gaststätten seit mindestens einem Jahrzehnt herumgesprochen haben sollte, dass fehlende Z-Bons beim Einsatz von Registrierkassen Teufelszeug sind. Aber weit gefehlt. Kürzlich hat es sogar ein Fall vor den BFH geschafft – wenn auch nur im Rahmen einer „abgeschmetterten“ Nichtzulassungsbeschwerde (BFH 8.8.2019 X B 117/18). Worum ging es?
Z-Bons fehlen – Richtsatzschätzung auch bei Einnahmen-Überschussrechnern
1