Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung – Welche statistischen Daten können hinzugezogen werden?

Im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.10.2020 (Az. 1 K 158/19) ist – was eher selten vorkommt – der Urteilssachverhalt lesenswerter als es die Entscheidungsgründe sind. Denn in der Sache schließt sich das Niedersächsische FG der neueren BFH-Rechtsprechung an. Danach kann die ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung (näherungsweise) anhand der von den Statistikämtern erhobenen Bettenauslastung ermittelt werden.

Der Sachverhalt aber enthält für den Rechtsanwender, der sich häufiger mit der ortsüblichen Vermietungszeit von Ferienwohnungen befasst, mögliche neue Ansatzpunkte:

Statistikämtern können auch Daten über kleine Ferienobjekte vorliegen

Nach dem Beherbergungsstatistikgesetz erheben die Statistikämter monatlich Daten zu den angereisten Gästen und deren Übernachtungen sowie zu der Anzahl der angebotenen Betten der Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten. Für kleinere Ferienobjekte besteht grundsätzlich keine gesetzliche Meldepflicht.

In der im Urteilsfall konkret vorgelegten Erhebung des Statistikamts waren nach Rücksprache der Kläger mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Statistikamts keine (!) einzelnen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser mit zehn oder mehr Betten enthalten. Weiterlesen

Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung: statistische Bettenauslastung ausreichend

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei einer ausschließlich vermieteten bzw. zur Vermietung bereitgehaltenen Ferienwohnung durch eine Prognose zu prüfen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit erheblich unterschritten wird. Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Über die zahlenmäßige Bestimmung der ortsüblichen Vermietungszeit entbrennt dabei regelmäßig Streit.

BFH: Nachweis wird (etwas) einfacher

Der BFH lässt nun eine weitere Möglichkeit zum Nachweis der ortsüblichen Vermietungszeit zu. Auch der Vergleich der Vermietungszeit der einzelnen Ferienwohnung mit statistischen Zahlen zur sog. Bettenauslastung im Ort sei zulässig.

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Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung – Datenerhebung

Zur Ermittlung der ortsüblichen Belegungstage von vermieteten Ferienwohnungen können von den Statistischen Landesämtern ermittelte Auslastungszahlen der Ferienwohnungen zugrunde gelegt werden, nicht hingegen die ortsüblichen Auslastungszahlen der insgesamt angebotenen Betten im Ort. Darauf, ob diese Zahlen auch veröffentlicht worden sind, kommt es nach einer aktuellen Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern nicht an.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juni 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es um den Einfluss statistischer Erwartungen auf die Überschussprognose bei Vermietung und Verpachtung, die Frage nach der Vorschrift bei Veräußerung von Vorratsgesellschaften und um eine (neue) Frage zum nachträglichen Schuldzinsenabzug.  Weiterlesen

Vorweggenommene Erbfolge unter Vorbehaltsnießbrauch: Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung wird die Einkunftserzielungsabsicht grundsätzlich und typisierend unterstellt. Raum für eine Überschussprognose ist daher in solchen Fällen nicht mehr. Fraglich ist jedoch, wann eine solche auf Dauer angelegte Vermietung besteht.  Weiterlesen

Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: Nichtfeststellbarkeit einer ortsüblichen Vermietungszeit

Grundsätzlich ist bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ohne weitere Prüfung vom Bestehen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.

Wegen der Schwierigkeit der Feststellung, ob ein ausschließliches Vermieten der Ferienwohnung angenommen werden kann, ist nach der Rechtsprechung des BFH die Einkunftserzielungsabsicht immer dann anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen – ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind – erheblich unterschreitet.

Doch nach welchen Kriterien ist die maßgebende ortsübliche Vermietungszeit zu bestimmen?

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