Gewinnerserie – Steuerpflicht von Preisgeldern in TV-Shows
Die Berlinale ist eröffnet. Die Auszeichnung und Ehrung mit einem Preis mag sich für den Empfänger wie ein Hauptgewinn beim Lotto anfühlen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist der Lottogewinn die erfreulichere Variante, denn dieser ist nicht zu versteuern. Anders stellt sich die Steuerpflicht dar, wenn ein Leistungsaustausch vorliegt. Fraglich ist daher, ob die Einkünfte aus Preisgeldern wie in der Berlinale steuerpflichtig sind und wenn ja, welcher Einkunftsart diese zugeordnet werden.
Zur Steuerpflicht von Preisgeldern hat sich das BMF bereits mit Schreiben vom 05.09.1996 (IV B 1 – S 2121 – 34/96) geäußert. Hiernach unterliegen Einnahmen aus Preisen der Einkommensteuer, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Dies gilt insbesondere für Preisgelder, die beispielsweise für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen vergeben werden. Weiterlesen