Wer Einkünfte erzielt, möchte seine in diesem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen abziehen. Bei gemischt genutzten Objekten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, private Eigennutzung) entsteht Streit über die Berücksichtigung des Eigenkapitals und damit über die Höhe der abzugsfähigen Schuldzinsen. Die Finanzverwaltung und überwiegend zurzeit dem folgend die Finanzgerichte fordern, dass das Eigenkapital der privaten Eigennutzung direkt zugeordnet wird. Das gelingt nur mit dem Einsatz von zwei verschiedenen Bankkonten. Werden die Zahlungsströme „gemixt“, erfolgt eine anteilige Berechnung der Schuldzinsen. Wie lange noch?
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