In der Praxis ist zuweilen folgender Fall anzutreffen: Aktien wurden vor 2009 erworben und zunächst im Betriebsvermögen gehalten. Sie wurden im Laufe der Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen, zumeist weil der Betrieb aufgegeben worden oder weil eine Gesellschaft nur noch – ohne gewerbliche Prägung – vermögensverwaltend tätig ist. Bei der Überführung ist die Wertsteigerung der Aktien auch als betrieblicher Gewinn versteuert worden.
Nun werden die Aktien aus dem Privatvermögen heraus verkauft. Ist die – weitere – Wertsteigerung ebenfalls zu versteuern? Oder gilt hier ein Bestandsschutz, denn immerhin sind die Aktien vor 2009 erworben worden? Weiterlesen