In einer aktuellen Entscheidung (X R 15/18) hat sich der BFH mit der Zusammenfassung von branchenverschiedenen Betätigungen desselben Stpfl. in einem einheitlichen Gewerbebetrieb befasst. Der BFH stellt deutlich heraus, dass diese Frage nicht schematisch beantwortet werden kann. In der Konsequenz hat der BFH den streitigen Einzelfall daher auch für weitere Sachverhaltsermittlungen an die Vorinstanz zurückverwiesen. Weiterlesen
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Gewerbesteuer: Grillimbiss und Eiscafé als einheitlicher Steuergegenstand?
Sofern ein Gewerbetreibender mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausübt, kann es sich bei dieser Tätigkeit entweder um einen einheitlichen Betrieb oder um mehrere selbstständige Betriebe handeln. Aus der Zusammenfassung zu einem Betrieb können sich dabei Vorteile (z.B. direkte Verlustverrechnung der Tätigkeiten) und Nachteile (z.B. Ansatz nur eines Freibetrags bei natürlichen Personen und Personengesellschaften) ergeben.
In diesem Zusammenhang hatte der BFH kürzlich einen Fall zu beurteilen, bei dem es fraglich war, ob ein Grillimbiss und ein Eiscafé als einheitlicher Betrieb zu qualifizieren sind (Urteil v. 17.06.2020 – X R 15/18). Sowohl der Grillimbiss wie auch das Eiscafé wurden im selben Gebäude betrieben, es wurde dieselbe Kundentoilette angeboten, die Außenbewirtschaftung erfolgte auf den gleichen Stühlen, einige Mitarbeiter der Betriebe kamen für beide Betätigungen zum Einsatz. Weiterlesen