Der Betrieb von Photovoltaikanlagen führt zu gewerblichen Einkünften, so dass eine Anlage EÜR auszufüllen und digital zu übermitteln ist, wenn das Finanzamt nicht ausnahmsweise noch eine vereinfachte Anlage EÜR in Schriftform zulässt. Doch damit nicht genug: Wird die Photovoltaikanlage von Ehegatten gemeinsam betrieben, verlangen die Finanzämter vielfach die Abgabe eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, die – wie sollte es anders sein – natürlich ebenfalls elektronisch zu übermitteln ist. Das kostet Zeit und Geld und wird zudem als überflüssige Bürokratie empfunden.
Nun haben die Steuerzahler zumindest in der Frage, ob eine Feststellungserklärung abzugeben ist, Unterstützung vom BFH erhalten. Weiterlesen