Photovoltaikanlage: Eigenverbrauch auch ohne Absicht der Selbstnutzung

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Eigenheims installieren lässt und die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abzieht, muss im Gegenzug den selbst verbrauchten Strom als unentgeltliche Wertabgabe („Eigenverbrauch“) versteuern. Mit einem vielleicht nicht alltäglichen, aber dennoch interessanten Sachverhalt hat sich aktuell das FG Münster befasst. Weiterlesen