Immobilien: Besteuerungsausnahmen beim privaten Veräußerungsgeschäft

Werden Immobilien des Privatvermögens innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Ausgenommen sind allerdings Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

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Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche, aber auf Instandhaltungsrücklage

Das FG Köln hat in jüngster Zeit zweimal zu der Frage Stellung genommen, welche Bestandteile des Kaufpreises für eine Immobilie der Grunderwerbsteuer unterliegen. Konkret ging es in dem einen Fall um das übernommene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage und in dem anderen Fall um die mitverkaufte Einbauküche und die Markisen.

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