Ihr Mandant ein Zombie? Haben wir schon wieder Halloween oder ist das jetzt ein Scherz?
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind gut. Auch wenn sich das Wachstum abschwächt kann man von einer guten Konjunktur sprechen, begleitet von einer schon länger andauernden Niedrigzinsphase. Erfreulich ist, dass die die Insolvenzen zurückgehen.
Doch Vorsicht! Oft ist nicht direkt erkennbar, dass ein Unternehmen kurz vor der Pleite steht. „Die im Schatten sieht man nicht“ titelte vor einiger Zeit Creditreform. Die Rede ist von Zombie-Unternehmen, einer Vorstufe der Insolvenz. Sie erzielen seit mehreren Jahren keine Gewinne und leben nur noch, weil sie sich in der aktuellen Niedrigzinsphase preiswert verschulden können.
Dauerhafte Verluste, da ist das Geschäftsmodell eines Unternehmens nicht mehr marktfähig. Die weiteren „betriebswirtschaftlichen Signale“ sind ein zu hoher Verschuldungsgrad, zu geringes oder gar negatives Eigenkapital, eine zu lange Schuldentilgungsdauer und die Kapitaldienstfähigkeit ist auch nicht mehr vorhanden.
Der Umgang mit einem „Zombie-Unternehmen“ ist für einen Steuerberater nicht einfach. Da taucht das Wort Gefahr gleich mehrfach auf: Insolvenzgefahr, Haftungsgefahr und auch das Honorar ist gefährdet.
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