Impfzentren: Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helferinnen und Helfer

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren geeinigt. Die Helfer können nunmehr von der Übungsleiter- bzw. der Ehrenamtspauschale profitieren. Diese stellt Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei.

 Hintergrund

Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die bei den Impfmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Unterstützung leisten, möchten Bund und Länder mit steuerlichen Erleichterungen unter die Arme greifen. Ihnen wird für bestimmte Tätigkeiten die Übungsleiter- bzw. die Ehrenamtspauschale zur Verfügung gestellt. Wie verschiedene Finanzministerien nunmehr auf ihren Internetseiten verkündeten, gilt nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern für all diejenigen, die direkt an den Impfungen beteiligt sind – d.h. in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – die Übungsleiterpauschale. Sie lag in 2020 bei 2.400 Euro und wurde für das Jahr 2021 durch das Jahressteuergesetz 2020 kürzlich auf 3.000 Euro erhöht. Einkünfte aus entsprechenden Tätigkeiten bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei. Die Regelung gilt für Einkünfte sowohl in den Jahren 2020 als auch 2021. Weiterlesen