Der Stellenwert der ehrenamtlichen Tätigkeit

Kürzlich erschien in diesem Blog ein Betrag zur Frage „Ehrenamtliche Tätigkeit oder FG-Termin – was ist höher zu gewichten?“. Bei der aufgeworfenen Frage ging es darum, ob ein Gerichtstermin aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit verschoben werden kann. Diese Frage ist sicherlich spannend, zumal sich in Deutschland, folgt man aktuellen Studien, mehr als 16 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren. Tendenz steigend. Diese Personen leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag als Übungsleiter in Vereinen, in freiwilligen Feuerwehren, im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz oder gingen während des Corona Lockdowns für ältere Mitmenschen einkaufen. Die Würdigung ehrenamtlich Tätiger findet zu selten in Worten und noch seltener monetär statt.

Trotzdem finden berufsständische Versorgungswerke eine erstaunlich einfache Antwort auf die Frage, wie mit der ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der Beitragspflicht umgegangen wird. Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung können die Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit dort einer Beitragspflicht unterliegen. Das System soll am Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg an einem fiktiven Beispiel verdeutlicht werden: Weiterlesen

Stärkung des Ehrenamts – Bundesrat schlägt Erhöhung der Übungsleiterpauschale vor

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter sind bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Nun gibt es Überlegungen, das Ehrenamt zu stärken und diese Beträge anzuheben. Jetzt hat der Bundesrat vorgeschlagen, die sog. Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale zu erhöhen. Aber werden die Erhöhungen wirklich kommen? Weiterlesen

Ehrenamt: Steuererklärung auf Vordrucken weiterhin möglich

Ab dem Steuerjahr 2017 sind alle Steuerbürger, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung und die standardisierte „Anlage EÜR“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt nunmehr auch dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 EUR sind. Die bisherige Kulanzregelung ist ausgelaufen (BMF-PM vom 30.3.2017). Doch es gibt eine erfreuliche Nachricht.

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Bundessozialgericht stärkt das Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeit begründet kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

Seit vielen Jahren warteten die Verantwortlichen in Verbänden und Kammern auf eine grundsätzliche Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt. Mit Urteil des BSG vom 16.08.2017 (B 12 KR 14/16 R) hat das Warten nun ein Ende. Grund genug für mich, mit diesem Thema hier im NWB Experten-Blog einzusteigen.

Seit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2001 zur Sozialversicherungspflicht eines hauptamtlich beschäftigten Vereinsvorstandes in einem gemeinnützigen Verein war jedenfalls klar, dass sich Vorstände von privatrechtlich organisierten Vereinen (rechtsfähige Vereine im Sinne von § 21 BGB) nicht auf eine Ausnahmevorschrift des Sozialversicherungsrechtes berufen können, wonach Vorstände von Aktiengesellschaften sozialversicherungsfrei ihre Tätigkeit ausüben können (BSG Urteil vom 19.06.2011, B 12 KR 44/00 R). Diese ablehnende Haltung zur analogen Anwendung der sozialversicherungsfreien Tätigkeit von Vorständen in Aktiengesellschaften entspricht dann auch im Übrigen der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vergleiche etwa zuletzt LSG Sachsen Urteil vom 15.10.2015, L1 KR 92/10; BSG Urteil vom 06.10.2010, B 12 KR 20/09 R).

Offen blieb höchstrichterlich, ob eine durch ehrenamtliches Engagement geprägte Tätigkeit in Vereinen und Kammern der Sozialversicherungspflicht unterworfen ist oder nicht.

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BFH kennt den Vertrauensschutz! – Gedanken zu § 13b UStG

Auf den ersten Blick ist die Entscheidung des V. Senates des BFH etwas Ausgefalleneres, denn ein Urteil zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der „ehrenamtlichen“ Tätigkeit eines Vorstandes des Sparkassenverbandes ist nicht so spannend (V R 45/14). Das FA hat die Revision verloren, obwohl das FG die Sache falsch entschieden hatte. Das kommt nicht alle Tage vor. Aber es hat ja auch Seltenheitswert, dass der Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO zur Anwendung kommt! Weiterlesen