Traditionell ist es ein leider häufig vorkommender Fall: Das Unternehmen des einen Ehegatten benötigt Liquidität und der andere Ehegatte besitzt diese Liquidität. Kurzerhand wird ein, leider allzu häufig unverzinsliches, Darlehen gewährt. Aus steuerlichen Erwägungen sprechen jedoch direkt mehrere Gründe für eine Verzinslichkeit. Weiterlesen
Bloß keine unverzinslichen Darlehen an den Unternehmer-Ehegatten geben!
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