Der Bundestag hat am 28.1.2021 das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) beschlossen. Mit dem Gesetz werden u.a. die Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige und die zinsfreie Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 verlängert.
Hintergrund
Das BMF hatte die Abgabefrist bei der Steuererklärung für 2019 über den 28./29.2.2021 hinaus bis 31.3.2021 verlängert (BMF-Schreiben v. 21.12.2020 – IV A 3 – S 0261/20/10001 :010), wenn der Steuerpflichtige die Erklärung nicht selbst fertigt. Am 14.1.2021 hatte der Bundestag in erster Lesung einen von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO- (BT-Drs. 19/25795) beraten und zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Ziel war, die eigentlich mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist (§ 149 Abs. 3 AO) für Steuerberater für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate bis Ende August 2021 zu verlängern. Weiterlesen