Nochmals Energiepreispauschale für Studierende: Was Studierende jetzt schon tun können

Die von Studierenden und Fachschülern langersehnte einmalige Energiepreispauschale (EEP) kann nun endlich ab 15.3.2023 beantragt werden. Während Regierung und Opposition noch wegen Verfahrensfragen streiten, sollten Studierende und Fachschüler schon jetzt die digitalen Vorbereitungen für das Antragsverfahren treffen.

Hintergrund

Ich habe hierzu wiederholt im Blog berichtet: Nach der steuerpflichtigen EEP von 300 Euro für Arbeitnehmer im September 2022 und der Ausweitung der EEP auf Renten- und Versorgungsbezieher im Dezember hat die Bundesregierung auch Studierende und Fachschüler bei Energiekosten-Entlastungsmaßnahmen mit in den Blick genommen. Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler „noch im Winter 2022/2023“ angekündigt, Mitte Dezember 2022 wurde diese gesetzlich beschlossen (EPPSG v.16.12.2022, BGBl. 2022 I S.2357). Mitte Februar 2023 haben sich die Länder nun endlich über die digitale Antragsplattform geeinigt. Ab dem 15.3.2023 soll die Antragstellung möglich sein.

Regierung und Opposition streiten noch immer im Parlament

Obwohl das BMBF und die Länder eigentlich lange genug Zeit hatten, um die digitale Antragsplattform nach dem Muster der BAföG-Antragsplattform in Sachsen-Anhalt auf die Beine zu stellen, hat die Umsetzung mehr Zeit in Anspruch genommen als gedacht. Erst am 15.2.2023 haben sich die Länder über die Antragsplattform geeinigt.

Der parlamentarische Streit zwischen Regierung und Opposition geht laut einer Kleinen Anfrage der Opposition vom 14.2.2023 (BT-Drs.20/5643) zum Umsetzungsstand der Studenten-EEP unvermindert weiter. Am 1.2.2023, fast fünf Monate nach der Ankündigung der Einmalzahlung, lässt das BMBF in der Bundespressekonferenz über einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen, sehen Sie, dass es noch kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so. Und dann wird das auch stehen. Sie werden es erleben.“

Da der Winter sich in den letzten Jahren auch nicht mehr an die Spielregeln hält, sondern mitunter später beginnt und bisweilen erst aufhört, wenn wir eigentlich schon den Frühling wollen, ist also die politische Ankündigung der Umsetzung der Studenten-EEP weiterhin zeitlich unverbindlich. Um die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der Einmalzahlung nach dem EPPSG ab Mitte März für alle Antragsberechtigten zu ermöglichen, wird – nach aktueller Ankündigung des BMBF auf seinen Internetseiten – eine Pilotphase für die Antragstellung mit ausgewählten Ausbildungsstätten aus verschiedenen Bundesländern ab der 9. Kalenderwoche, also ab 27.2.2023 vorgeschaltet.

Was Studierende und Fachschüler ab sofort tun können (und sollten)

Immerhin kündigt das BMBF an, dass nach der Antragstellung die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung zügig erfolgen. Damit das so ist, können Antragsteller/innen schon vor dem Antragsstart Vorbereitungsarbeiten treffen:

Für die Anmeldung benötigen sie ein BundID-Konto, das sie bereits jetzt anlegen können. Um die Identität nachzuweisen, benötigt man zusätzlich:

  • Einen Online-Ausweis. Zum Online-Ausweisen können sie den Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel, die EU-Identität oder die Unionsbürgerkarte nutzen, oder
  • das persönliche ELSTER-Zertifikat, das ggf. vorher bei der Finanzverwaltung beantragt werden muss.

Für die Online-Ausweisfunktion benötigt man ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App, zum Beispiel die AusweisApp2. Alles verstanden? Wenn nein: Das BMF stellt im Internet (Einmalzahlung200 – Startseite) auch eine Anleitung zur Verfügung – Examen geht leichter!

Weitere Informationen:

 

Update: FAQ zur Energiepreispauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler veröffentlicht

Am 4.1.2023 hat das BMF in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) die wichtigsten Fragen zur einmaligen Energiepreispauschale von 200,- € für Studierende und Fachschüler veröffentlicht. Digitale Antragsplattform und Auszahlung der EEP lassen aber weiter auf sich warten.

Hintergrund

Der Bundestag hat am 15.12.2022 das Gesetz zur Einmalzahlung einer Energiepreispauschale (EEP) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen, das am 21.12.2022 in Kraft getreten ist. Weiterlesen

Zahltag! Rentner können mehrfach von Energiepreispauschale profitieren

Rentner/innen erhalten in diesen Tagen die Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 € auf ihr Konto.

Hintergrund

Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Die wichtigsten Praxisfragen zur EEP hat das BMF in einem gesonderten FAQ beantwortet.

Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Weiterlesen

Update: Einmalige Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler

Die vom Bundeskabinett eingebrachte Gesetzesvorlage für eine einmalige Energiepreispauschale von 200 € netto für Studenten und Fachschüler (BT-Drs. 20/4536) hat die erste Hürde im Bundestag am 24.11.2022 genommen, am 1.12.2022 soll das Gesetz dort final verabschiedet werden.

Hintergrund

Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (BT-Drs. 20/3938) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 jetzt auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Jetzt erweitert der Gesetzgeber den Kreis der EEP-Begünstigten abermals auf Studenten und Fachschüler, modifiziert aber die Zugangsvoraussetzungen (BT-Drs. 20/4536).

Wer profitiert?

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind nach Angaben der Bundesregierung anspruchsberechtigt. Dabei gilt: Weiterlesen