Mein Blogger-Kollege Christoph Iser hat dankenswerterweise auf die Aussage des BMF verwiesen, dass EC-Karten-Umsätze nicht in der Kasse aufzuführen sind. In der Praxis ist dies wohl das derzeit meistdiskutierte Thema. Und so recht hat niemand eine Lösung für das Dilemma, denn praxisgerecht ist die Auffassung des BMF keinesfalls. Zunächst bietet ja gerade die Erfassung der EC-Karten-Umsätze über die Kasse für die Finanzverwaltung eine bessere Kontrollmöglichkeit. Aber sie ist auch praktikabel: Was sollen denn die „armen“ Restaurantbetreiber machen, wenn ein Kunde zunächst signalisiert, er möchte bar zahlen, um dann – wenn ihm die Rechnung vorgelegt wird – zu entscheiden, er wolle doch lieber per EC-Karte zahlen? Eine Hin- und Herbuchung wäre der Fall, die nicht gerade zur Klarheit beiträgt.
EC-Karten-Umsätze: Was nun, liebe Praktiker?
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