Ob man sie mag oder nicht: E-Scooter prägen seit Mitte Juni 2019 mehr und mehr das Stadtbild in deutschen (Groß-)Städten. E-Scooter sind aber nicht nur ein Fortbewegungsmittel. Man kann damit auch Steuern sparen!
Hintergrund
Die Verordnung für sogenannte E-Scooter ist am 15.6.2019 bundesweit in Kraft getreten (ElektrokleinstfahrzeugeVO -eKFV- v. 6.6.2019, BGBl 2019 I S.756). Sie dürfen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auf Radwegen, Radstreifen oder – falls diese nicht vorhanden sind – Straßen fahren. Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren – oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen gibt. E-Scooter ermöglichen dem Nutzer die Mitnahme der Fahrzeuge. Deshalb haben sie einen besonderen Mehrwert zur Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und zur Überbrückung insbesondere kurzer Distanzen im Berufsverkehr (sog. „letzte Meile“). Diese selbstbalancierenden Fahrzeuge sollen einen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobilitätskonzepte leisten (BR-Drs. 158/1/19 v. 3.5.2019).
Steuerliche Förderung der E-Mobilität gilt auch für E-Scooter
Da E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge über einen elektrischen Antrieb verfügen und mit einer Versicherungsplakette ausgerüstet sein müssen, sind sie „Kraftfahrzeuge“ i,S.d. § 1 Abs. 2 StVG. Deshalb gelten für sie auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie für andere „Kraftfahrzeuge“ (BT-Drs. 158/19 v. 4.4.2019).
Steuerlich bedeutet das: Weiterlesen