Wachstumschancengesetz: Die E-Rechnung wird verpflichtend

Lange hat es gedauert, bis das Thema E-Rechnung richtig an Fahrt gewonnen hatte. Zuletzt war es die Bundesregierung, die mit dem Gesetzgebungsverfahren über das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen sowie Steuervereinfachungen und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ die E-Rechnung dann endlich in aller Munde brachte. Einen deutlichen Dämpfer erfuhr das Vorhaben allerdings zuletzt, als der Bundesrat im November 2023 den Gesetzesvorschlag aufgrund von Unstimmigkeiten in anderen Bereichen ablehnte.

E-Rechnung nunmehr auf den Weg gebracht

Die gute Nachricht nunmehr: Der Bundesrat konnte dem Gesetzesentwurf am 22.03.2024 zustimmen. Auch wenn aus dem Wachstumschancengesetz viele Vorhaben gestrichen wurden (wir berichteten im NWB-Experten Blog), so ist das Thema E-Rechnung weiterhin Bestandteil des Gesetzes und damit auf der Agenda der Bundesregierung. Die Verpflichtung zur E-Rechnung wird daher stufenweise ab 2025 eingeführt werden.

Wer ist verpflichtet?

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Vorabhinweise des BMF zur e-Rechnung

Ungewöhnlich, aber wahr: Das BMF hat sich vorab in einem Schreiben zur e-Rechnung bei inländischen B2B-Umsätzen geäußert und damit vor dem Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens einen Standpunkt veröffentlicht.

Hintergrund

Die e-Rechnung ist auf dem Vormarsch und wird für inländische B2B-Umsätze mit dem Wachstumschancengesetz im UStG festgeschrieben. Mithilfe von Übergangsregelungen soll die e-Rechnung dann ab 2028 im gesamten B2B-Bereich verpflichtend Anwendung finden.

Ungewöhnlicherweise hat nunmehr das BMF bereits vor dem Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erste Hinweise dazu verlautbaren lassen – und zwar aufgrund von Anfragen der Verbände. Weiterlesen

E-Rechnung wird verpflichtend!

Bereits im April hatte das BMF einen Diskussionsentwurf zu einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung erstellt. Er ist nun in den Referenten- und nachfolgend in den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eingegangen. Was kommt auf die Unternehmen zu?

Hintergrund

Die EU plant auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (mal wieder) großes: So hatte die EU-Kommission im Rahmen der ViDA-Initiative die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen ersetzen soll. Bereits in 2028 sollen die Änderungen in Kraft treten. In Vorbereitung darauf ist bereits ab 2024 eine geänderte Definition des Begriffs „Elektronische Rechnung“ geplant. Hier bestand allerdings eine Schwierigkeit. Denn um die e-Rechnungspflicht bereits im Vorgriff auf die EU-weiten ViDA-Maßnahmen umsetzen zu können, bedurfte es einer ausdrücklichen Genehmigung durch den EU-Rat. Dieser erfolgte am 25.7.2023.

Was ist geplant?

Ab dem 1.1.2025 wird eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E definiert als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird, übermittelt und empfangen. Weiterlesen

Elektronische Rechnungspflicht ab 2025? Stellungnahmen der Verbände liegen vor!

Im April dieses Jahres hat das BMF den Verbänden einen Diskussionsvorschlag übersandt, der eine Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Geschäfte ab dem 01.01.2025 vorsieht. Im Blog hatte ich dazu bereits berichtet (E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich?).

Mittlerweile ist der Diskussionsvorschlag von den verschiedenen Institutionen kommentiert worden und samt Stellungnahmen an das BMF zurückgesandt worden. Der Ball liegt daher nunmehr wieder beim BMF. Was sind die Kernaussagen der Verbände und wie geht es weiter? Weiterlesen

E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich?

Bereits im April dieses Jahres hatte das BMF den Verbänden einen Diskussionsvorschlag übersandt, der eine Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Geschäfte ab dem 01.01.2025 vorsieht. Was ist zu erwarten?

Hintergrund

Im Dezember des vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf für die Einführung eines grenzüberschreitenden transaktionalen Meldesystems in der Europäischen Union ab 2028 („VAT in the Digital Age – ViDA“ vom 08.12.2022) veröffentlicht. Das Thema der elektronischen Rechnung ist seither in aller Munde, denn ein solches Meldesystem fußt auf der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen.

Deutschland hatte sich lange nicht zur E-Rechnungspflicht geäußert. Allerdings sieht der Koalitionsvertrag die Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen vor. Zwar ist auf Basis der geltenden Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung nicht möglich. Die Bundesrepublik Deutschland hat dazu einen Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach Art. 395 MwStSystRL gestellt, damit eine verpflichtende E-Rechnungsstellung möglich wäre.

Inhaltliche Ausgestaltung des Vorschlags

Das BMF hatte zu diesem Zwecke den Verbänden einen Diskussionsvorschlag zur Einführung einer E-Rechnung im B2B-Bereich zur Stellungnahme übersandt.

Sozusagen als ersten Schritt hin zu der späteren Einführung eines transaktionsbezogenen Meldesystems beabsichtigt das BMF dem Gesetzgeber, die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen für inländische B2B-Umsätze vorzuschlagen. Weiterlesen