Seit dem 19.2.2020 gilt der neue Umweltbonus für E-Autos Das ist ein gutes Zeichen für mehr Elektromobilität in Deutschland. Worauf Sie jetzt achten sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Hintergrund
Das Elektromobilitätsgesetz -EmoG- (vom 12.6.2015, BGBl 2015 I S.898) definiert erstmals “Elektrofahrzeuge“ – und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Das ambitionierte Ziel des Gesetzgebers, kurzfristig bis zu einer Million E-Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, erwies sich allerdings schnell als nicht erreichbar: Vorbehalte gegen die neue Technologie, eine fehlende, flächendeckende Ladeinfrastruktur und zu hohe Anschaffungskosten bei gleichzeitig fehlenden staatlichen Kaufanreizen waren die wesentlichen Ursachen.
Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen in Deutschland in den nächsten Jahren zwischen sieben und zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb wurde im Rahmen der “Konzertierten Aktion Mobilität“ am 4.11.2019 beschlossen, den bereits 2016 eingeführten Umweltbonus bis Ende 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Er gilt bis längstens Ende 2025 sowie rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden. Mit Blick auf die Klimaziele 2030 wollen Bundesregierung und Industrie damit den Absatz von Elektrofahrzeugen deutlich steigern. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Luftreinhaltung.
Was wird mit dem Umweltbonus gefördert ? Weiterlesen