Bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze des § 19 Abs. 1 UStG sind durchlaufende Posten nicht zu berücksichtigen. Sofern es sich jedoch um Weiterberechnungen von Lieferungen oder Leistungen an Kunden „ohne Aufschlag“ handelt, liegt zwar wirtschaftlich betrachtet ebenfalls ein durchlaufender Posten vor. Dieser fällt jedoch nicht unter § 10 Abs. 1 Satz 5 (früher: Satz 6) UStG und ist daher als Umsatz bei der Berechnung der Kleinunternehmerschwelle einzubeziehen (FG Hamburg, Urteil vom 10.8.2018, 2 K 82/18). Es lohnt sich durchaus, das Urteil des FG Hamburg näher zu betrachten, da Fragen der Behandlung von durchlaufenden Posten zuletzt nicht mehr im Fokus der Gerichtsbarkeit standen, das Thema aber durchaus Relevanz hat. Weiterlesen
Durchlaufende Posten bei der Kleinunternehmergrenze
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