Die Finanzierung der Künstlersozialversicherung konnte in den letzten Jahren durch gesetzliche Korrekturen und den intensiven Einsatz der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – insbesondere ihrer Prüfer – gesichert werden. Im August veröffentlichte die Künstlersozialkasse (KSK) daher stolz, dass die Künstlersozialabgabe auf 4,2 % gesenkt und werden konnte. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 30.08.2018 kann dieser Abgabensatz nun auch stabil für 2019 gehalten werden. Weiterlesen
Künstlersozialabgabe: Auch 2019 bei 4,2 % – Celebrate good times, come on!
Kommentar