Fortsetzung der einstufigen Bilanzkontrolle: Was die Bafin bereits getan hat und noch tun sollte (Teil 2)

Was ist denn nun eigentlich mit den Lehren aus Wirecard? Man liest gar nichts mehr. Diese Frage wird mir oft gestellt, da ich mich nicht nur mit Wirecard, sondern auch den Gesetzesreformen intensiver beschäftigt habe. Auch der Finanzausschuss im Bundestag hatte mich zu den Reformen gehört. In der Sitzung war auch der neue Präsident Mark Brason anwesend.

Sicherlich ist es an der ein oder anderen Stelle etwas „ruhiger“ geworden. Man könnte auch sagen: Das Tempo der Meldungen, für die sich die breite Masse interessiert, ist gesunken. Nun geht es vielmehr um langfristige Veränderungen und Reformen. Doch es passiert sicherlich auch vieles eher im Hintergrund und wird nicht so wahrgenommen wie die ersten Meldungen, dass bei Wirecard 1,9 Mrd. EUR „fehlen“ würden.

Ich bin weiterhin „dran“ und verfolge, wie die Versprechungen und Gesetzesreformen umgesetzt werden. Auch bei mir ist das Tempo wieder auf einem normaleren Niveau angekommen. Solche Gesetzesreformen benötigen Zeit, wie auch die Neuaufstellung der Bafin und die Umsetzung dessen.

Neuaufstellung des Hinweisgebersystems bei der Bafin

Sie kennen sicherlich alle die Nachricht, die bei Wirecard durch die Presse ging: Ein Englisch sprechender Hinweisgeber zu Wirecard wurde mangels Englischkenntnissen abgewimmelt. Wie die Erfahrung zeigt, werden viele Bilanzskandale durch Hinweisgeber aufgedeckt. Dies hat sicherlich mitunter auch dazu geführt, dass das Hinweisgebersystem der Bafin im vergangenen Jahr neu aufgestellt wurde.

Die Bafin hat die sog. Market Contact Group neu geschaffen und dort ein Hinweisgebersystem angesiedelt. Weiterlesen

Die DPR ist bald Geschichte – ein Abschiedsbrief

Das Jahresende naht. Für die DPR bedeutet dies, dass sie die letzten Tage ihrer Existenz erlebt. Aus diesem Anlass folgt nun ein Abschiedsbrief.

Liebe DPR,

bald wirst du Geschichte sein. Du bist dem Wirecard-Skandal zum Opfer gefallen. Wie so viele. Doch leider warst du von Anfang an so aufgestellt, dass du bei Fällen wie Wirecard machtlos warst. Du hattest lediglich 15 Mitarbeiter, die für die Prüfung von mehreren hundert Unternehmen zuständig waren. Wie soll dies denn gestemmt werden können? Leider habe ich nie etwas darüber erfahren, wer deine Mitarbeiter waren und welche Kompetenzen sie hatten. In der Öffentlichkeit wurde immer nur dein Präsident kritisiert.

Dein Präsident war gleichzeitig Prüfungsausschussvorsitzender von großen börsennotierten Unternehmen, die von dir geprüft wurden. Dass es hier keine Interessenskonflikte geben soll, ist für mich leider nur schwer verständlich. Doch hatte ich auch nicht den Eindruck, dass die Kritik diesbezüglich von dir wirklich ernst genommen wurde. Weiterlesen

„Alle Jahre wieder“ mit historischem Einschnitt: Prüfungsschwerpunkte 2022

Alle Jahre wieder…aber nicht mehr in diesem Jahr – zumindest nicht von der DPR. Denn durch das am 20. Mai 2021 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wird die DPR ab dem 1. Januar 2022 Geschichte sein. Inwieweit die Bafin künftig Prüfungsschwerpunkte veröffentlichen wird, wird sich zeigen.

Die DPR hatte bisher immer die Prüfungsschwerpunkte der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) übernommen und eigene Schwerpunkte für die Prüfungen im Folgejahr festgelegt. Ende Oktober hat die ESMA diese üblicherweise veröffentlicht.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Wenig überraschend ist der Fokus auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie als einer der Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr. Dabei werden die Effekte auf die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit als auch die Finanz- und Ertragslage schwerpunktmäßig geprüft.

Es ist zu befürchten, dass sich bei der Bewertung Fehler eingeschlichen haben könnten. Diese Thematik wird auch sicherlich bei der Abschlussprüfung von einigen Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Da die Wirtschaftsprüfer aufgrund des Wirecard-Skandals heftig kritisiert wurden, ist ein steigender Druck zu befürchten. Weiterlesen

Bilanzkontrolle in der Zukunft – Ende des zweistufigen Systems naht

November – bisher war dies immer der Monat, in dem die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlichte. Doch zumindest für die DPR hat sich diese Aufgabe dieses Jahr erübrigt., denn Sie ist ab dem 1. Januar 2022 Geschichte.

Noch ist unklar, ob auch die Bafin künftig die Prüfungsschwerpunkte vorab veröffentlichen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Bafin als „Nachfolgerin“ der DPR die ESMA-Richtlinien ebenfalls umsetzen wird. Die DPR hatte zu den Prüfungsschwerpunkten auf europäischer Ebene immer auch eigene nationale Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Es ist derzeit noch abzuwarten, inwieweit die Bafin diese Vorgehensweise künftig fortsetzen wird. Weiterlesen

Wirecard – ein Jahr danach: Der erste Schritt des Transformationsprozesses hat begonnen

Es ist nun fast ein Jahr her: Der 18. Juni 2020. An diesem Tag sollte der testierte Geschäftsbericht von Wirecard für das Jahr 2019 kommen. Seither ist einiges passiert. Beim Sitzungsmarathon am 20. Mai 2021 im Plenum des Deutschen Bundestages wurde das erste Paket an Reformen beschlossen. Doch das ist nur ein erster Schritt. Ist nun alles gut? Nein. Die Reformen reichen sicherlich nicht aus. Es bleibt auch festzuhalten: Einen Kulturwandel kann man nicht gesetzlich verordnet werden. Daher schaue ich weiterhin kritisch darauf, was nun passieren wird.

Ein beeindruckender Moment im Bundestag

Am 20. Mai war nicht nur das FISG zur Abstimmung im Bundestag. Zuvor sollten zwei weitere Zeugen im Untersuchungsausschuss befragt werden. Gregor Fichtelberger von EY verweigerte die Aussage, Wulf Matthias war am Vortag wieder ausgeladen worden. Nach weniger als zwei Stunden war die Sitzung zu Ende. Bei Helligkeit aus dem Bundestag? Unvorstellbar. Zumindest war es in den letzten Monaten immer noch dunkel, wenn die Sitzungen in den frühen Morgenstunden endeten. Weiterlesen

Tätigkeitsbericht der DPR: Zahlreiche Hinweise bei Fehlerfeststellungen (2/2)

Trotz einer geringeren Fehlerquote im Vergleich zum Vorjahr gab die DPR den Unternehmen zahlreiche Hinweise nach Abschluss der Prüfungen. Zur Berichterstattung im Lagebericht sowie den Angaben im Anhang erfolgten insgesamt 18 Hinweise, bei der die Prüfstelle eine unzureichende Berichterstattung kritisiert hatte.

Schwierigkeiten bei der Anwendung der Rechnungslegung nach IFRS zeigten sich insbesondere beim Unternehmenserwerb bzw. -verkauf, im Anlagevermögen sowie bei den Finanzinstrumenten. Ebenso war die Ertragsrealisierung ein Thema, bei dem die DPR mehreren Unternehmen Hinweise gegeben hat. Weiterlesen

Veröffentlichung der Fehlerfeststellungen der DPR: Ohne IFRS-Kenntnisse wertlos?

Die Causa Wirecard hat schon viele Diskussionen angestoßen. Bei Gesetzesänderungen laufen diese noch auf Hochtouren. Dazu zählt unter anderem auch die Zukunft der Bilanzkontrolle in Deutschland. In diesem Beitrag möchte ich auf einen besonderen Punkt eingehen: Die bisherige Praxis der veröffentlichten Fehlerfeststellungen.

Denn diese werden bisher zwar veröffentlicht, dennoch stellt sich die entscheidende Frage, ob sie vom Kapitalmarkt, den Investoren oder sonstigen Interessierten wahrgenommen werden. Denn zu Fehlerfeststellungen findet sich kaum etwas in der Presse. Über spannende Fälle berichte ich auf meinem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ mit dem Ziel, die festgestellten Fehler für Nicht-Bilanzexperten verständlich machen.

Da ohnehin einige größere Reformen anstehen, ergibt sich die folgende Fragestellung: Würde es sich nicht anbieten, künftig die Fehlerfeststellungen auch in einer für Nicht-Bilanzexperten verständlichen Sprache zu veröffentlichen? Dies soll keinesfalls eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ersetzen. Doch haben die Fehlerfeststellungen wenig Wirkung, wenn sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden.

Sicherlich kann nicht jeder Privatanleger Bilanzexperte werden. Doch ist die Aktienkultur in Deutschland ohnehin schon sehr schwach. Der Causa Wirecard und der damit verbundene Verlust vieler Anleger trägt auch nicht zu einer Besserung bei. Ganz im Gegenteil sogar. Um die Anleger mit besserem Know-how auszustatten, gibt es einiges zu tun. Dazu zählten unter anderem ein Schulfach Finanzwissen sowie Verbesserung der Möglichkeiten zum Aufbau von entsprechendem Wissen für Erwachsene. Das Interesse ist vorhanden, so meine Erfahrung. Dies zeigen die Rückmeldungen zu meinen Beiträgen.

Die zusätzliche Veröffentlichung der Fehlerfeststellung in verständlicher Sprache ist sicherlich nur ein kleines Teilchen in diesem großen Puzzle. Doch würde sie auch zu mehr Transparenz beitragen. Zumindest ein kleines bisschen.

Weitere Informationen:
BMF: Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Stär­kung der Fi­nanz­mark­tin­te­gri­tät (FISG)

Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (6/6): Konzernlagebericht gem. § 315 HGB

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns mittlerweile mehr als ein Jahr. Die Auswirkungen auf viele Unternehmen sind massiv. Dies gilt vor allem für die Risiken der Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie teilweise erheblich größer geworden sind. Vor einem Jahr hätte sich das ein oder andere Unternehmen über die Zukunftsfähigkeit seines Geschäftsmodells wegen eines Virus noch nahezu keine Sorgen gemacht. Doch eines ist bereits jetzt deutlich: Die Welt wird nach der Corona-Pandemie eine andere sein als davor.

Risikoberichterstattung im Konzernanhang

Unternehmen müssen im Konzernlagebericht über die Risiken berichten. Wichtig dabei sind die folgenden Punkte:

  • Es muss einen Einklang zwischen dem Risiko- und Prognosebericht geben.
  • Im Lagebericht muss über alle wesentlichen Risiken angemessen berichtet werden.

Die Risiken können in Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken unterteilt werden. Die Corona-Pandemie stellt für einige Unternehmen sicherlich ein bestandsgefährdendes Risiko dar, dessen Tragweite von den weiteren Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus abhängen.

Liquiditätsrisiken und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Covenants werden sicherlich eine besondere Bedeutung bei der Erstellung des Lageberichtes haben. Wie massiv die Auswirkungen für einzelne Unternehmen sein werden, wird sich zeigen.

Fazit

Die Prüfungsschwerpunkte für 2021 sind geprägt von der Corona-Pandemie. Neben zunehmenden Risiken, drohen den Unternehmen auch massive Wertminderungen. Inwieweit die Schätzungen und Prognosen des Cashflows für Streit bei den DPR-Prüfungen sorgen, wird sich zeigen. Doch eines ist sicher: Aufgrund der bedrohlichen Lage für einige Unternehmen ist sicherlich davon auszugehen, dass nicht jede DPR-Entscheidung von den Unternehmen akzeptiert werden wird.


Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (5/6): Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen nach IAS 24

Fehler bei den Angaben zu den Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen hat es 2020 zahlreiche gegeben. Doch es wurden nicht nur rote Karten, sondern auch viele gelbe Karten verteilt. Als gelbe Karten sind Hinweise der DPR an die geprüften Unternehmen zu verstehen. Diese Erfahrung hat dazu geführt, dass die DPR die Angaben nach IAS 24 als Prüfungsschwerpunkt festgelegt hat. Wer wissen möchte, bei welchen Unternehmen dieser Fehler festgestellt wurde, findet diese Angaben im Bundesanzeiger.

Erforderliche Angaben

Als Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind unter anderem insbesondere die folgenden Punkte zu nennen:

  • Abgrenzung bzw. Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen.
  • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen.
  • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden.
  • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.
  • Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie konkrete Weitergabe der Schlusserklärung.

Um eine rote Karte der DPR im kommenden Jahr zu vermeiden, sollte der Prüfungsausschuss ggf. mit dem Abschlussprüfer dies als einer der wichtigen Themen der Abschlussprüfung festgelegt werden. Vor allem, wenn es diesbezüglich mehrere Veränderungen in den letzten Jahren gegeben hat.

Im letzten Teil der Serie erfahren Sie nächste Woche, welcher nationale Prüfungsschwerpunkt aufgrund der Corona-Pandemie noch mit aufgenommen wurde.


Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (3/6): Finanzinstrumente nach IFRS 7 und IFRS 9

Banken werden mit erhöhten Kreditausfällen rechnen müssen. Dies erfordert einige Herausforderungen, denn IFRS 7 und IFRS 9 haben in den letzten Jahren keineswegs an Komplexität verloren, ganz im Gegenteil sogar. Diese beiden Standards sind für ihre Komplexität in der Anwendung bekannt. Kein Wunder also, das diese Thematik für 2021 einer der Prüfungsschwerpunkte darstellt. Daher werden nicht nur Banken sich mit den Herausforderungen der Bewertung von Finanzinstrumenten beschäftigen müssen.

Risiken aus Finanzinstrumenten

Bei der Angabe zu den Risiken aus Finanzinstrumenten sollte der Fokus bei der Abschlusserstellung unter anderem auf den Liquiditätsrisiken liegen, z.B. aufgrund neuer Schulden, der Restrukturierung bestehender Schulden oder Brüchen von Covenants.

Insbesondere Covenants haben es in sich, denn dadurch werden den Kreditnehmern bestimmte Verpflichtungen auferlegt. Weiterlesen