Die Entwicklungen rund um die Umsatzsteuerbefreiung für Lehrer und Dozenten stagnieren derzeit etwas. Als Ursache lässt sich leicht die bekannte Behäbigkeit des Gesetzgebers identifizieren. Das gibt in der Zwischenzeit allerdings der Rechtsprechung Gelegenheit, eine zielführende Schneise ins Regelungsdickicht zu schlagen.
Durchaus klärungsbedürftig erscheint etwa die Frage, ob die Steuerbefreiung für Privatlehrer nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie auch auf juristische Personen Anwendung findet. Die Finanzverwaltung verneint dies (natürlich). Zur Begründung wird ein „historisches Begriffsverständnis“ angeführt. Da die Finanzverwaltung solche Behauptungen ja ohnehin nie empirisch untermauert, muss man sich letztlich auch nicht die Mühe machen, das zu kommentieren. Vermutlich hat man schlicht übersehen, wie weit man in der Historie für dieses Argument zurückgehen muss. Irgendwann in der Menschheitsgeschichte glaubte man ja schließlich auch, die Erde sei eine Scheibe. Weiterlesen