Am 25.11.2020 hat das BMF ein sehr umfangreiches Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern erlassen (BMF v. 25.11.2020 – IV C 5 – S 2353/19/10011 :006). Zugegebenermaßen ist momentan wohl nicht die richtige Zeit, sich durch 135 Randziffern und jede einzelne Änderung durchzuarbeiten. Und sicherlich ist auch nicht jede Änderung von großem Interesse. Auf einen Punkt möchte ich aber aufmerksam machen: Er betrifft die Kosten der doppelten Haushaltsführung.
Im Jahre 2019 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für notwendige Einrichtungsgegenstände zusätzlich zum Höchstbetrag von monatlich 1.000 Euro für die Wohnungsnutzung abziehbar sind (BFH 4.4.2019, VI R 18/17). Das BMF erkennt dieses Urteil nun allgemein an, führt aber in Rz. 108 zusätzlich aus: Weiterlesen