Freiwillige Geldzuwendungen von Zuschauern (sog. Donations), die an einen Streamer geleistet werden, der mit einem eigenen Kanal auf einer Streamingplattform Unterhaltungsleistungen erbringt, unterliegen der Umsatzsteuer.
Für alle, die sich mit dieser neuen Welt und diesen neuen Geschäftsmodellen nicht auskennen, hier vorweg einmal der Sachverhalt.
Was ist passiert?
Der Kläger, ein Streamer, ist im Internet aktiv. Auf einer Streamingplattform, wie z.B. Twitch, betrieb er einen eigenen Kanal. Hier hatten seine Zuschauer die Möglichkeit, ihm live – oder als Video – dabei zuzusehen, wie er an Computer- bzw. Videospielen teilnahm und in verschiedene Rollen schlüpfte. Die Zuschauer hatten hier die Möglichkeit, durch Anklicken des Panels „Subscriber“ ein Abonnement abzuschließen, um ihm hierbei zu folgen und mit ihm zu chatten. Über diesen Kanal erzielte er somit Einnahmen u.a. durch die Partnerschaft mit dieser Plattform und Werbeeinnahmen.
Durch Anklicken des Panels „Donations“ hatten seine Zuschauer außerdem die Möglichkeit, ihm unabhängig von einem Abonnement Geldbeträge zu übermitteln, sozusagen als „Trinkgeld“. Um die steuerliche Behandlung dieser Leistungen drehte sich der Prozess am Finanzgericht Düsseldorf.
Worin liegt die Schwierigkeit? Weiterlesen