Mit dem Europarecht steht der deutsche Steuergesetzgeber ja regelmäßig auf Kriegsfuß. Gut gemeinte Ratschläge aus der Fachwelt hallen da meist ins nirgendwo. Es wird schon ein institutioneller Einfluss benötigt, um die Lernkurve etwas steiler verlaufen zu lassen. Nun könnte es bei der 6b-Rücklage so weit sein.
Denn inzwischen ist es auch der EU-Kommission zu bunt. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass – mal wieder – ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wurde. Die Hüterin der Verträge bezieht sich explizit auf die Inlandsbeschränkung der begünstigten Investitionen. Weiterlesen