Digitale Unternehmensgründung – Erster Schritt in die richtige Richtung

Seit 1.8.2022 ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die Beglaubigung von bestimmten Handelsregisteranmeldungen auch in einem Online-Verfahren vor dem Notar möglich. Der Weg zur bürokratiearmen Unternehmensgründung ist trotzdem noch weit.

Hintergrund

Voraussetzung bei der Gründung einer GmbH, der in Deutschland mit Abstand beliebtesten Unternehmensform, ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (§ 2 Abs. 2 GmbHG), die grundsätzlich unter Anwesenheit aller Gesellschafter in Präsenz beim Notar erfolgt. Ab August 2022 kann eine GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) alternativ jetzt auch online gegründet werden, soweit es sich um eine Bargründung handelt. Sollen Sacheinlagen in die GmbH eingebracht werden, so steht den Gründern vorerst das bisherige Präsenzverfahren zur Verfügung; Sachgründungen sollen erst ab 2023 digital möglich werden.

Was ist bei der Online-Gründung zu beachten?

Möglich wird die alternative Online-Gründung durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (BGBl 2021 I S. 3338), das am 1.8.2022 Anwendung findet. Weiterlesen