Virtuelle Hauptversammlungen als New Normal? – Lehren aus den letzten drei Pandemie-Jahren

Gehen wir zurück in den Sommer 2019. In diesem Jahr fanden letztmals alle Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltung statt. Wer hätte gedacht, dass die nächsten drei Jahre fast alle Hauptversammlungen virtuell stattfinden. Kritisch zu sehen ist aus Anlegersicht die Einschränkung der Aktionärsrechte beim virtuellen HV-Format.

Wird es auch in der Zukunft kaum mehr Präsenz-Hauptversammlungen geben? Denn kürzlich hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, dass Unternehmen auch nach der Pandemie die virtuelle Durchführung der Hauptversammlung ermöglicht. Weiterlesen

Learnings HV-Saison 2021: Präsenz- versus virtuelle Hauptversammlung

Warum es nach der Pandemie wieder Präsenzversammlungen geben sollte

In der diesjährigen Hauptversammlungs-Saison habe ich an vielen Hauptversammlungen teilgenommen. Alle waren virtuell. Meine Erfahrungen von Präsenz-Hauptversammlungen dagegen sind eher überschaubar. Auch wenn ich eine Befürworterin der Digitalisierung bin, so muss ich zugeben: Für manche Unternehmen ist es wichtig, dass nach der Pandemie wieder Präsenz-Hauptversammlungen möglich sind. Wie ich zu dieser Erkenntnis gelangt bin? Durch die derzeitige Form der virtuellen Hauptversammlung in Deutschland.

Auf deutschen Hauptversammlungen ist die Möglichkeit der Fragenstellung während der Hauptversammlung immer noch der Ausnahmefall. Bei Hauptversammlungen in Luxemburg oder den Niederlanden als Beispiel habe ich erlebt, dass es dort die Möglichkeit gab, Rückfragen zu stellen. Diese fehlende Möglichkeit finde ich problematisch, denn so sind die Aktionärsrechte eingeschränkt. Weiterlesen

Virtuelle Hauptversammlungen – Es holpert noch etwas

Die Hauptversammlungs-Hochsaison ist eröffnet. Bayer hat Ende April als erstes DAX-Unternehmen den Auftakt gemacht zu einer besonderen Saison: Eine virtuelle Hauptversammlung reiht sich an die nächste. Es klingt super: Anstatt einer weiten Anreise kann die Hauptversammlung von der Couch zu Hause verfolgt werden. Doch hapert es noch an der ein oder anderen Stelle, was aufgrund des zeitlichen Engpasses für mehr Zeitdruck sorgt. Weiterlesen

Corona-Hauptversammlungs-Saison: Mehr interessierte Aktionäre anwesend?

In dieser Woche startet Bayer als erstes DAX-Unternehmen mit einer virtuellen Hauptversammlung. Eine neue Ära beginnt. Anstatt Streit um das Würstchen am Buffet wird sich der Fokus auf die Inhalte konzentrieren. Noch ist unklar, welche Auswirkungen die Notfall-Lösung auf die Anwesenheitsstruktur der Aktionäre haben wird.

Welche Aktionäre sich auf der Präsenz-Hauptversammlung haben sehen lassen

Auf einer „klassischen“ Präsenz-Hauptversammlung war die Altersstruktur der Aktionäre dadurch geprägt, dass diese eher älteren Semesters waren. Berufstätige Aktionäre waren eher selten anzutreffen, denn die Anreise zur Hauptversammlung ist nicht nur mit Kosten, sondern vor allem einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. In den wenigsten Fällen ist der Wohnort in der Nähe des Ortes, an dem die Hauptversammlung stattfindet.

Anstatt der diskutierten Inhalte sowie konkreten Fragestellungen zum Geschäftsbericht des Unternehmens, stand für die Mehrheit sicherlich das Buffet im Vordergrund. Dies zeigt auch der Würstchen-Streit bei einer Hauptversammlung Daimler, der immer wieder zitiert wird. Solche Einsätze kann sich die Polizei derzeit sparen.

Meine erste Teilnahme an einer Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens fühlte sich an wie ein “all-inclusive-Urlaubstag“: Essen und Trinken stand den ganzen Tag in Unmengen zur Verfügung. Einziger Unterschied: Im Gegensatz zum all-inclusive-Urlaubstag war es von hervorragender Qualität. Schön und gut, dachte ich mir. Aber was das wohl alles kostet? Ein schmaleres Buffet hätte mir auch gereicht.

Wer sich dieses Jahr vielleicht „sehen“ lässt

Die anstehenden Hauptversammlungen in den kommenden Wochen finden alle rein virtuell statt. Fragen können Aktionäre im Voraus einreichen, in der Regel bis 48 Stunden vor der Hauptversammlung. Die Teilnahme ist vom Computer/Internet aus möglich. Dies ist auch das Einzige was man neben einer stabilen Internetverbindung braucht.

Wen freut es? Aktionäre, die bisher aufgrund des zeitlichen Aufwandes nicht an der Hauptversammlung teilgenommen haben. Sie können nun erheblich leichter, ihre Fragen an den Vorstand loswerden. Auch gab es vielleicht einige Aktionäre, die sich davor gescheut haben, vor einer großen Menschenmenge ihre Frage(n) loszuwerden. Sie können dies nun online tun und auf die Antwort während der virtuellen Hauptversammlung warten.

Wer wird benachteiligt? Problematisch ist die rein virtuelle Hauptversammlung für all jene Aktionäre, die keinen Computer haben. Dies trifft vermutlich eher ältere Aktionäre, die sich nun in ihren Rechten beschnitten fühlen. Mittelfristig stellt sich hier die Frage, wie viele dies betrifft. Denn schließlich ist dies nicht automatisch vom Alter der Aktionäre abhängig. Dazu müssten die Unternehmen mehr über ihre Aktionärsstruktur erfahren und in der “nach-Corona-Zeit“ eventuell eine Online-Hauptversammlung als Kompromiss anbieten zu können.

Vorerst ist es jedoch besser, dass die Hauptversammlungen virtuell stattfinden als gar nicht. Denn ohne Hauptversammlung können weder Beschlüsse gefällt noch eine Dividende gezahlt werden.

Fazit

Wie die Zukunft der Hauptversammlungen aussehen wird, muss noch diskutiert werden. Derzeit geht es jedoch vor allem darum, dafür zu sorgen, dass die Hauptversammlungen überhaupt abgehalten werden können.

Digitale Hauptversammlung – Verschlafen von Weiterentwicklung wird jetzt bestraft

Entfällt der Würstchen-Streit jetzt vollständig?

Im Eiltempo hat die Bundesregierung zahlreiche Gesetze verabschiedet: Das größte Maßnahmenpaket der Geschichte unseres Landes wurde diese Woche beschlossen. Auch die Durchführung einer digitalen Hauptversammlung ist möglich. Grundsätzlich eine wichtige Angelegenheit, denn derzeit ist schwierig abzuschätzen, bis wann Versammlungen in Größe einer Hauptversammlung von mehreren Hundert Leuten wieder möglich sind. Bei einer Pflicht zur Präsenzveranstaltung bedeutet dies: Bis Veranstaltungen wieder erlaubt werden weder Hauptversammlung noch Dividende. Planen ist aktuell nahezu unmöglich. Was jetzt (27. März 11:50 Uhr) noch aktuell ist, kann in einer Stunde schon ganz anders aussehen.

Die rechtliche Beurteilung der digitalen Hauptversammlung überlasse ich den Juristen, die Stellungnahme für den Schutz der Aktionärsrechte Vereinigungen wie der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Durch den derzeitigen Ausnahmezustand bestehen hier die größten Risiken, dass wichtige rechtliche Themen übergangen werden. Hier sollte der Gesetzgeber trotz der Eile auch die Folgekonsequenzen bedenken. Auch für Fragen der Anfechtbarkeit brauchen wir die Meinungen von Juristen.

Im Jahr 2017 hatte ich einen Beitrag zum Thema „Hauptversammlung digitalisieren: Zukunftsvision Hauptversammlung 2030“ geschrieben: Vielleicht wird diese Vision durch den Corona-Virus nun doch schneller zur Wirklichkeit.

Lessons learned – hoffentlich

Was wir bereits jetzt daraus lernen sollten: Der Gesetzgeber sollte die digitale Hauptversammlung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft ermöglichen. Gesichert werden müssen selbstverständlich die Rechte der Aktionäre. Aber sind wir doch einmal ehrlich: Wer von den Anwesenden verfolgt denn die wirklich wichtigen Themen? Oder ist da das Essen am Büffet nicht doch wichtiger? Zum Thema Buffet wird immer wieder auf den Würstchen-Streit bei der Hauptversammlung von Daimler vor einigen Jahren verwiesen, der einen Polizeieinsatz zur Folge hat.

Vielleicht kann die Digitalisierung der Hauptversammlung zu einem beitragen: Der Fokussierung auf den eigentlichen Sinn und Zweck der Hauptversammlung. Schließlich soll über die Geschäftslage des Unternehmens berichtet werden. Gerade durch die erheblichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus gibt es dazu sicherlich genügend Redebedarf. Die Angabe der voraussichtlichen Dividende unter Vorbehalt aktueller Entwicklungen durch die Corona-Pandemie, das gab es sicherlich noch nie. Zumindest nicht in der breiten Masse der Unternehmen.

Fehlender Fortschritt durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen führt nunmehr derzeit zu dem Beschlussmarathon im Bundestag. Denn nur wenn die Möglichkeit einer digitalen Hauptversammlung aus rechtlicher Sicht besteht, können Unternehmen sich darüber Gedanken machen und sich diesbezüglich weiterentwickeln. Doch eine boomende Wirtschaft lähmt den Fortschritt: Es lief ja auch jahrelang ohne. Dies fällt uns jetzt gerade auf die Füße.

Herausforderungen für Unternehmen

Die diesjährige Hauptversammlungs-Saison wird sicherlich zu einigen Veränderungen führen und Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Denn sowohl eine zeitliche Verschiebung der Präsenz-Hauptversammlung oder aber die Online-Durchführung bedeuten einen erheblichen Arbeitsaufwand. Ganz abgesehen davon, dass dies auch erhebliche Zusatzkosten verursachen wird. Dies genau in der Zeit, in der jedes Unternehmen bei Investitionen vorsichtig ist und die Budgets gekürzt werden.

Bei der Durchführung einer digitalen Hauptversammlung müssen nicht nur die entsprechenden Informationen an die Aktionäre erfolgen. Auch bei der Durchführung wird sich im Vergleich zur Präsenzveranstaltung einiges ändern. So stellt sich die Frage, wie der Wortmeldetisch für die Anmeldung von Fragen der Aktionäre und Aktionärsvertreter digital umgesetzt werden kann.

Schade, dass die Unternehmen nun unter Zeitnot Entscheidungen treffen müssen und dies nicht nur für die Mitarbeiter der Abteilung Investor Relations einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeutet: Dies alles ist derzeit nur so, weil wir in unserem Land den Fortschritt verschlafen haben. Würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen schon viel länger stehen, hätte sicherlich das ein oder andere Unternehmen die digitale Durchführung der Hauptversammlung ausgetestet. Allen voran sicherlich Unternehmen, die selbst sehr digital aufgestellt sind.

Fazit:

Bewegende Zeiten, in denen wir uns derzeit befinden. Eines ist sicher: Ohne die Ausbreitung des Corona-Virus wäre das Thema der digitalen Hauptversammlung sicherlich noch lange nicht auf die Agenda gekommen. Versuchen wir, diese Krise als Chance zu nutzen. Wir werden sehen, ob die digitale Hauptversammlung als Normalfall bis 2030 Zukunftsmusik bleiben wird.

Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge im NWB Experten-Blog:

Weitere Quellen: