Das OLG Köln (28.05.2018 – 27 U 13/17) hat entschieden, dass ein Händler den bei ihm gebraucht gekauften VW-Diesel mit „Schummel-Software“ aufgrund des Rücktritts vom Kaufvertrag zurücknehmen muss. Es hat damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.
Der Kläger hatte das gebrauchte Fahrzeug im April 2015 für Euro 22.000 Euro gekauft. Als er die Schummel- Software bemerkte, forderte der Kläger den Händler auf, innerhalb von ca. 3 1/2 Wochen ein mangelfreies fahrzeuggleichen Typs nachzuliefern oder das ausgelieferte nach Fahrzeug ordnungsgemäß nachzubessern. Der Verkäufer hatte zuvor auf die geplante Rückrufaktion des Herstellers zur Behebung des Mangels im September 2016 hingewiesen. Der Käufer erklärte zuvor (Mitte Januar 2016) den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückabwicklung. Ab September 2016 stand die angekündigte, technische Lösung für das Software-Update für das Fahrzeug des Klägers zur Verfügung. Weiterlesen