Auch im November finden Sie an dieser Stelle wieder drei Anhängigkeiten beim BFH. Diesmal geht es um die Verbleibensvoraussetzung beim Investitionsabzugsbetrag, die Verzinsung zugunsten des Steuerpflichtigen und um die Frage der Fremdüblichkeit bei Dienstwagengestellung an den Ehegatten im Mini Job. Weiterlesen
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Fahrtenbuchmethode: Auch für Konzernarbeitnehmer Einzelnachweis der Kosten erforderlich
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent- oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Letztere ist mit einem hohen Aufwand verbunden, denn es müssen sämtliche Fahrten erfasst werden. Das FG München hat zudem entschieden, dass alle Kosten per Einzelnachweis belegt werden müssen. Eine Schätzung von Aufwendungen kommt – auch teilweise – selbst dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Dienstwagen nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen zu belegen (Urteil vom 29.1.2018, 7 K 3118/16).
Fiskus hat bei Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Firmenwagen Unrecht
Wenn Arbeitnehmer zu den Anschaffungskosten eine Zuzahlung leisten, so wird diese unter dem Strich mindernd bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils berücksichtigt. Fraglich ist hingegen in welcher Weise dies geschieht. Weiterlesen
Anwendung der Ein-Prozent-Regelung trotz Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots
Kürzlich hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Privatnutzung eines Kfz darf nicht immer unterstellt werden“ auf das Urteil des FG Münster vom 21.3.2018 (Az. 7 K 388/17 G,U,F) hingewiesen. Das FG hat entschieden, dass der Anscheinsbeweis hinsichtlich der Pkw im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden kann. Die Entscheidung bedeutet eine zumindest kleine Verschiebung der Beweislast: Weiterlesen
Neuer Dienstwagenerlass – Auswirkungen auf die Sozialversicherung beachten
In meinem Blog-Beitrag „Dienstwagen – viel Arbeit für Arbeitgeber ab 2019“ habe ich darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2019 verpflichtet sind, auf Verlangen des Arbeitnehmers die so genannte Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzuwenden. Ausnahme: Es gelten andere arbeits- oder dienstrechtliche Vereinbarungen.
Ich war – ehrlich gesagt – zunächst geneigt, allen Arbeitgebern zu raten, eine entsprechende arbeits- oder dienstrechtliche Regelung zu treffen, um den Aufwand bei der Lohnabrechnung in Grenzen zu halten. Weiterlesen
Dienstwagen – viel Arbeit für Arbeitgeber ab 2019
Ursprünglich ist die Ein-Prozent-Regelung einmal ins Leben gerufen worden, um die Besteuerung der Überlassung von Dienstwagen möglichst einfach zu gestalten. Wir wissen, dass die Regelung – wie viele andere „Vereinfachungsregelungen“ auch – ihr Ziel verfehlt hat. Spätestens ab dem Jahre 2019 wird es aber noch besser. Es geht um die Besteuerung der Kfz-Überlassung für Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte.
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Mai 2018
Auch im Wonnemonat Mai wieder drei aktuell anhängige Verfahren bei den obersten Gerichten in Sachen Steuern. Diesmal geht es um die Übernahme einer Pensionsverpflichtung, den Dienstwagen für den Ehegatten im Minijob und die Frage, ob hohe außergewöhnliche Belastung im Billigkeitswege auf mehrere Jahre verteilt werden können. Weiterlesen
Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob
Soeben habe ich noch den Blog-Beitrag „Firmenwagen für Lebensgefährtin im Minijob steuerlich nicht zulässig“ veröffentlicht, da ereilt mich folgende Meldung des FG Köln: „Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob zulässig.“ Danach gilt: Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses überlassen wird (Urteil vom 27.09.2017, 3 K 2547/16)
Verblüffende Berechnung bei Zuzahlung des Arbeitnehmers zu Kosten des Dienstwagens
Darf ein Firmenwagen auch privat genutzt werden, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuweilen eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den laufenden Betriebskosten des Kfz. Das BMF hat kürzlich zu den steuerlichen Folgen dieser Zuzahlung Stellung genommen.
Ich möchte an dieser Stelle einen Punkt des BMF-Schreibens herausgreifen, der aus meiner Sicht zu einem verblüffenden Ergebnis führt, denn ein wirtschaftlich identischer Vorgang kann – je nach Berechnungsweise – zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen. Es geht um den Fall, dass einerseits ein Fahrtenbuch geführt wird, der Arbeitnehmer andererseits die Benzinkosten ganz oder teilweise übernimmt. Weiterlesen