Manchmal ist der Ärger mit der Finanzverwaltung so groß, dass man sich auf anderem Wege helfen muss. Was ist nun das Mittel der Wahl? Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde? Ganz ehrlich: Nur, wenn gar nichts mehr geht, dann greife ich zu diesen Mitteln.
Dienstaufsichtsbeschwerde
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten Sie an den Vorgesetzten eines Sachbearbeiters. Sie richtet sich also gegen die Person, die einen bestimmten Vorgang bearbeitet. Diese Beschwerde hat das Ziel, das stattgefunden Verhalten des Sachbearbeiters zu rügen. Dies gilt also, wenn er Sie zum Beispiel schlecht oder erniedrigend behandelt hat. Die Frage ist, ob und welchem Umfang solch eine Beschwerde wirkungsvoll ist.
Fachaufsichtsbeschwerde
Haben Sie aber beispielsweise ein Einspruchsverfahren, dass nach einem Jahr noch immer nicht einmal im Ansatz bearbeitet wurde, ist eine Fachaufsichtsbeschwerde das richtige Mittel. Weiterlesen