Am 1.5.2023 soll endlich das lange umstrittene 49 Euro-Deutschlandticket im ÖPNV starten. Bis zur tatsächlichen Höhe des Tickets können Arbeitgeber hierzu einen steuerfreien Zuschuss zahlen, teilt das BMF aktuell mit.
Hintergrund
Als Reaktion auf Inflation und Energiepreise hat der Bund von Juni bis August 2022 das sog. 9 Euro-Ticket im Personennahverkehr eingeführt. Bund und Länder haben als Nachfolger am 02.11.2022 die Einführung eines Deutschlandtickets für den öffentlichen Personennahverkehr zu einem Preis von 49 Euro/Monat per Abo und monatlich kündbar beschlossen. Starttermin soll – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission – der 01.05.2023 sein. Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drs. 20/5548) wurde erstmals am 09.02.2023 im Bundestag behandelt, die abschließenden Beratungen sind für den 16.03.2023 geplant.
Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen beim Deutschlandticket
Schon bislang galt: Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel (auch das 9 Euro-Ticket in 2022) gewähren, sind hinsichtlich der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wurde es nach dem BMF-Schreiben vom 30.05.2022 – IV C 5 – S 2351/19/10002 :007 für die Anwendung des § 3 Nr. 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat überstiegen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht überstiegen (Jahresbetrachtung). Wurden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, war der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse auch beim 49 Euro-Ticket möglich
Die BMF-Grundsätze sollen jetzt auch auf Zuschüsse des Arbeitgebers für das 49-Euro-Ticket im Jahr 2023 anwendbar sein, hat das BMF im März 2023 der DIHK auf Anfrage mitgeteilt: Weiterlesen