Aufwendungen für Baumaßnahmen oder Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern sind nach § 10f EStG steuerbegünstigt. Weiterlesen
Bescheinigung einer Denkmalbehörde ist ein Grundlagenbescheid!
1
Aufwendungen für Baumaßnahmen oder Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern sind nach § 10f EStG steuerbegünstigt. Weiterlesen