Das BVerfG hat im April 2018 (10.4.2018 – 1 BvR 889/12, 639/11; 1 BvL 11/14, 12/14, 1/15) die derzeitige gesetzliche Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Bis spätestens 31.12.2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden, die eine realitätsgerechte Besteuerung gewährleistet. Für die Umsetzung einer Neuregelung auf Verwaltungsebene hat das BVerfG eine Frist bis 31.12.2024 gesetzt. Nach einem ersten BMF-Vorschlag im vergangenen November haben sich jetzt Bund und Länder auf Eckpunkte einer Reform verständigt. Doch wie ist der Kompromiss vom 1.2.2019 zu bewerten? Weiterlesen
Update Grundsteuerreform: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunktepapier – Top oder Flop?
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