Nach dem neuen Konzept zur Leasingbilanzierung nach IFRS bilanziert der Leasingnehmer in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche und passiviert eine Leasingverbindlichkeit. Bilanzierungsobjekt ist nicht das Leasingobjekt, sondern das Recht zur Nutzung des Leasingobjekts. Das hatte ich in früheren Blogs schon skizziert. Die Serie zu IFRS 16 in lockerer Folge will ich heute mit der Frage fortsetzen, inwieweit die Leasingraten in die Bewertung der Bilanzposten eingehen. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, wie sich variable Leasingraten auswirken und ob die diesbezüglichen Regelungen abschlusspolitisch genutzt werden können. Weiterlesen
IFRS 16: Bedeutung der Leasingraten für die Bewertung beim Leasingnehmer
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