Für die Zeit der Corona-Krise hat Deutschland eine Reihe von DBA-Verständigungsvereinbarungen verabredet, die verhindern sollen, dass Grenzpendler, die wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten, steuerliche Nachteile erleiden. Ein Überblick.
Hintergrund
Während der Corona-Krise und damit verbundenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wechseln viele Arbeitnehmer den Arbeitsplatz und arbeiten zu Hause. Homeoffice kann aber insbesondere bei Grenzpendlern, die im grenznahen Raum an ihren Arbeitsplatz über die Grenze pendeln, zum Wechsel des Besteuerungsrechts führen.
Insbesondere Grenzpendler/innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Beschränkungen betroffen. Wenn sie nun vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde liegenden Regelungen des DBA der beiden betroffenen Staaten das Überschreiten einer bestimmten Anzahl an Tagen (häufig: 183 Tage), an denen der eigentliche Tätigkeitsstaat nicht aufgesucht wird. Ein erhöhtes Maß an Homeoffice-Tagen kann daher zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation der betroffenen Beschäftigten führen.
Vor diesem Hintergrund hat Deutschland in den letzten Monaten mit verschieden EU-Nachbarstaaten Verständigungsvereinbarungen zu den jeweiligen DBA getroffen. Die Vereinbarungen regeln die Besteuerung von Grenzpendlern in die Nachbarstaaten und sollen sicherstellen, dass grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer/innen im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie steuerlich nicht benachteiligt werden. Ziel ist, eine Sonderregelung für die Zeit zu schaffen, in denen aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die Gesundheitsbehörden weiterhin zu Homeoffice raten, mit dem Ziel, es den betroffenen Beschäftigten zu ermöglichen, dass sie in diesem Zeitraum so behandelt werden, als hätten sie ihrer Arbeit wie gewohnt an ihrem eigentlichen Tätigkeitsort nachgehen können.
Aktuell liegen folgende veröffentlichte BMF-Schreiben zu Verständigungsvereinbarungen vor: Weiterlesen