Wenn der Steuerpflichtige bestimmten Ordnungsvorschriften oder Aufforderungen der Finanzverwaltung nicht nachkommt, kann nach § 146 Abs. 2b AO ein Verzögerungsgeld von 2.500 € – 250.000 € festgesetzt werden. Eine rein präventive Festsetzung ist jedoch nicht möglich.
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Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung
Das FG München hat in seiner Entscheidung vom 27.6.2018 (Az: 1 K 2318/17) geurteilt, dass eine Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach § 147 Abs. 6 AO unverhältnismäßig ist, wenn insoweit lediglich auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Überprüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) verwiesen wird. Weiterlesen
Zunehmender Aufbau von Bürokratie – Elektronische Aufbewahrung von Unterlagen
Insbesondere für die Generation Y, der auch ich angehöre, ist das BMF-Schreiben vom 14. November 2014 zu den lang erwarteten „Grundsätze(n) zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ eine Enttäuschung. Unternehmen, die ihre Daten digital aufbewahren möchten, sind mit einer zunehmenden Komplexität anstatt dem gewünschten Abbau von Bürokratie konfrontiert. Weiterlesen