In dubio pro reo oder Beweise müssen her!

Wenn das Finanzamt Beweise für ausländische Kapitalerträge hat, dann darf es hier auch Zuschätzungen tätigen, wenn es die konkrete Höhe der hinterzogenen Einnahmen nicht konkret feststellen kann. Aber Beweise für ausländische Einnahmen müssen schon her, wie aktuell das FG Berlin-Brandenburg (Az: 14 K 14207/15) darlegt.  Weiterlesen

Womit man im Steuer(straf)recht alles rechnen muss

Allgemein bekannt ist, dass eine Selbstanzeige nicht mehr den Weg zur Straffreiheit ebnet, wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. Aber womit muss man denn so alles rechnen?  Weiterlesen

Jahresrückblick Steuerstrafrecht 2015 (Teil 3/3)

Mit Teil 3 der Reihe endet meine persönliche Rückschau zum Steuerstrafrecht 2015. Dieser Teil richtet seinen Blick auf lesenswerte Literatur und Kurioses zum Thema. Teil 1 befasste sich mit den Neuerungen aus Gesetzgebung und Verwaltung, Teil 2 mit relevanten Steuerverfahren im Dunstkreis von Steuerhinterziehungs- bzw. Steuerverkürzungssachverhalten.

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Jahresrückblick Steuerstrafrecht 2015 (Teil 2/3)

Meine persönliche Rückschau zum Steuerstrafrecht 2015 richtet in drei Teilen den Blick auf die Neuerungen aus Gesetzgebung und Verwaltung (Teil 1), relevante Gerichtsverfahren (Teil 2) sowie lesenswerte Literatur und Kurioses (Teil 3) zum Thema. Weiterlesen

Jahresrückblick Steuerstrafrecht 2015 (Teil 1/3)

Meine persönliche Rückschau zum Steuerstrafrecht 2015 richtet in drei Teilen den Blick auf die Neuerungen aus Gesetzgebung und Verwaltung, relevante Gerichtsverfahren sowie lesenswerte Literatur und Kurioses zum Thema. Es zeigt sich: Das Jahr 2015 hat zahlreiche Trendwenden mit sich gebracht – der Wind im Steuerstrafrecht weht rauer als je zuvor. Weiterlesen

NRW soll weitere Steuer-CD gekauft haben – die Rechtslage ist bis heute nicht geklärt

Seit Jahren erwirbt der Staat Steuer-CDs. Gerne wird anschließend die Öffentlichkeit informiert. Der Fiskus will damit auch Selbstanzeigen provozieren. Denn die Auswertung der Daten-CD bindet Ressourcen. Daher beschränkt man sich in der Regel auf medienwirksame Fälle: Personen des öffentlichen Lebens oder Sachverhalte mit hohen Hinterziehungssummen. Alle übrigen werden angeschrieben. Wird nicht unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, erwartet man als Reaktion eine Selbstanzeige.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: ein Gewöhnungseffekt ist eingetreten. Steuer-CDs, so die Wahrnehmung, dürfen angekauft werden. Inzwischen hätten dies auch Gerichte bestätigt. Nun soll das Land NRW eine weitere Steuer-CD erworben haben (Quelle: www.spiegel.de, Abruf vom 31.10.2015).

Fest steht: Bis heute ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Ankauf von Steuer-CDs durch den Staat rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht.

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