Tatsächlich kommt es vor, dass Aktien schlicht wertlos verfallen und schließlich von der depotführenden Bank ersatzlos ausgebucht werden. Nach dem logischen Menschenverständnis sollte in solchen Fällen ein Verlust aus Kapitalvermögen in Höhe der Anschaffungskosten der Aktien vorliegen. Dies sieht der Fiskus jedoch anders. Weiterlesen
Schwache Argumentation des Fiskus bei wertlos gewordenen Aktien
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