Cyber-Versicherung: für Privatpersonen abzugsfähig?

Schäden durch Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch treten aufgrund der steigenden Internetkriminalität verbreitet auf. Die Versicherungswirtschaft hat zur finanziellen Abdeckung derartiger Risiken nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sog. Cyber-Versicherungen geschaffen.

Dass es sich bei Cyber-Versicherungen nicht mehr um exotische Policen handelt, zeigt die Formulierung von Muster-Vertragsbedingungen für Cyber-Versicherungen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im April 2017.

Über Sinn oder Nutzen einer Cyber-Versicherung soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden.

Für Privatpersonen, welche eine Cyber-Versicherung abgeschlossen haben, stellt sich die Frage, ob ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben oder Werbungskosten in Betracht kommt.

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