Virtuelle Währungen, deren bekanntester Vertreter Bitcoin ist, kommen auch im Unternehmensbereich zum Einsatz. In den letzten Monaten zeigen Kryptowährungen erhebliche Volatilität in der Wertentwicklung. Damit stellt sich die Frage nach der bilanziellen Behandlung von solchen Rechnungseinheiten im Unternehmensbereich. Weder die IFRS noch das HGB enthalten konkrete Regelungen zur Bilanzierung von Kryptowährungen. Vor einiger Zeit hatte ich einen Blog zur Bilanzierung von Kryptowährungen nach IFRS verfasst. Heute befasse ich mich mit der Bilanzierung von Bitcoin und Co. nach HGB.
Bilanzierung von Kryptowährungen nach HGB
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