Gesetzliche Corona-Impfpflicht für alle – geht das rechtlich überhaupt?

Steigende Inzidenzzahlen, drohender Kollaps des Gesundheitssystems, freiwillige Impfungen gegen das COVID-19-Virus nur noch im Schneckentempo: Brauchen wir eine generelle gesetzliche Impfpflicht ? Welche rechtlichen Grenzen sind dabei zu beachten?

Hintergrund

Eine flächendeckende gesetzliche Impfpflicht ist in Deutschland ein „heiliger Gral“: Niemand will sie eigentlich, die Politik hat sie schon zu Beginn der Corona-Pandemie zum Tabu erklärt. Inzwischen aber hat das Thema angesichts der dramatischen Entwicklung der Corona-Infektionszahlen mit dem Attribut „Hochrisikogebiet Deutschland“ zu einer kontroversen Diskussion geführt. Freiwilligkeitsappelle zur Steigerung der Impfquoten verhallen bislang ungehört. Brauchen wir also eine gesetzliche Impfpflicht in Deutschland – für alle? Weiterlesen

Corona-Finanzhilfen werden bis 31.3.2022 verlängert

Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus um drei Monate bis 31.3.2022 verlängern; das haben die Regierungschefs/-innen der Länder und die Bundeskanzlerin in der MPK am 18.11.2021 beschlossen.

Was bedeutet das für Angehörige der steuerberatenden Berufe und ihre Mandanten?

Hintergrund

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III, bei der Erst- und Änderungsanträge bis 31.10.2021 gestellt werden konnten. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künstenbei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge im Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31.12.2021.Jetzt sollen die Programme bis 31.3.2022 verlängert werden.

Was genau hat die MPK beschlossen? Weiterlesen

EU-Kommission verlängert Beihilfenrahmen für Corona-Finanzhilfen bis 30.6.2022

Die EU-Kommission hat am 18.11.2021 den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) bis zum 30.6.2022 verlängert und erweitert.

Warum ist das für deutsche Unternehmen so wichtig?

Hintergrund

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III, bei der Erst- und Änderungsanträge bis 31.10.2021 gestellt werden konnten. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge im Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31.12.2021. Bei allen Corona-Förderprogrammen des Bundes und der Länder sind die beihilferechtlichen Grenzen zu beachten, insbesondere die (zeitlichen) Obergrenzen der EU-Kommission. Denn grundsätzlich sind staatliche Mittel, die die Voraussetzungen des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfüllen, als staatliche Beihilfen bei der Europäischen Kommission anzumelden und müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.

Welche Neuerungen beinhaltet der neue Beihilferahmen? Weiterlesen

Update: Bundesrat stimmt neuem Corona-Maßnahmenkatalog zu

Der Bundesrat hat am 19.11.2021 einstimmig Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag erst gestern verabschiedet hatte. Ein guter Tag für den föderalen Bundesstaat in einer nationalen Krisensituation.

Hintergrund

Am 18.11.2021 hat der Bundestag mehrheitlich eine Änderung des IfSG und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen (BT-Drs. 20/15, 20/78 und 20/89). Danach endet die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021 (§ 5 Abs. 1 S. 3 IfSG), sie wird also bundesrechtlich nicht verlängert. Beschlossen wurde die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in § 28a IfSG bis 19.3.2022. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu treffen wie zum Beispiel die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte oder Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen. Am Arbeitsplatz werden verbindlich 3G-Regeln eingeführt, ferner wird die Homeoffice-Pflicht reaktiviert. Eine Übergangsregel stellt sicher, dass bestimmte von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15.12.2021 bestehen bleiben können.

Bundesratszustimmung war kein Selbstläufer

Bereits in der Schlussdebatte im Bundestag warf die Unionsopposition der sich abzeichnenden neuen Ampelkoalition Planlosigkeit bei der Pandemiebekämpfung vor, insbesondere die Aufgabe der bundesweiten Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sei angesichts beängstigender Infektionszahlen und drohender Überlastung des Krankenhaussystems das falsche Signal. Änderungsanträge der Union (BT-Drs. 20/90) wurden von der Ampel-Mehrheit im Bundestag abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund war längst nicht sicher, dass das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat die erforderliche Zustimmung erhält, zumal das politische Unionslager im Bundesrat eine rechnerische Stimmenmehrheit besitzt. Hätte der Bundesrat das Änderungsgesetzt abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen, wäre das politische und infektionsschutzrechtliche Desaster komplett gewesen. Weiterlesen

Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie

Am 18.11.2021 hat der Bundestag mehrheitlich eine Revision des IfSG in der Ausschussfassung (BT-Drs.20/78) mit schärferen Regeln für Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz beschlossen, der Bundesrat soll am 19.11.2021 zustimmen.

Wie sind die sich abzeichnenden Neuregelungen am Arbeitsplatz zu bewerten?

Hintergrund

Die am 25.3.2020 erstmal vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Abs. 1 S. 1 IfSG) wurde zuletzt am am 25.8.2021 verlängert und endet mit Ablauf des 25.11.2021 (§ 5 Abs. 1 S. 3 IfSG). Die (vermutliche) neue Ampel-Koalition will die Feststellung trotz neuer Rekord-Inzidenzzahlen nicht bundesweit verlängern; allerdings sollen die Länder künftig auf Landesebene eine entsprechende epidemische Lage feststellen können (§ 28a Abs. 8 IfSG n.F.).

Was soll sich am Arbeitsplatz ändern?

Die bisherige Corona-ArbSchV wird über den 25.11.2011 hinaus bis zum 19.3.2022 verlängert (Art. 13 des Artikelgesetzes, BT-Drs. 20/15) und enthält keine gravierenden inhaltlichen Änderungen.

Neu ist aber durch unmittelbare Regelung im IfSG: Weiterlesen

Update: Antrag auf Härtefallhilfe auch nach dem 15.11.21 möglich!

Auch nach dem 15.11.2021 können in den Ländern Anträge auf Corona-Härtefallhilfe gestellt werden. Das hat das BMWi mitgeteilt. Eine gute Nachricht für alle, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden.

Hintergrund

Wie ich bereits berichtet habe, ist die Härtefallhilfe ein mit bis zu 1,5 Mrd. Euro dotiertes Hilfsprogramm des Bundes und der Länder, um Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die wirtschaftlich stark unter den Folgen staatlicher Einschränkungen leiden, jedoch die Anspruchsvoraussetzungen der bisherigen Hilfsprogramme nicht erfüllen. Bund und Länder haben sich angesichts der anhaltenden Pandemie entschieden, den Förderzeitraum bis 31.12.2021 zu verlängern.

Bisherige Antragsfrist wird stillschweigend verlängert

Die Antragsfrist für die von den Ländern administrierten Härtefallhilfe endete zunächst am 31.10.2021, wurde dann aber in den Richtlinien der Länder bis 15.11.2021 verlängert. Hintergrund dieser Verlängerung sind Verhandlungen des BMWi mit der EU-Kommission, die auch für die Härtefallhilfen die beihilferechtlichen Bedingungen (temporary Framework) verlängern muss. Diese Genehmigung steht immer noch aus, wird aber in Kürze erwartet. Weiterlesen

Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite?

Am 11.11.2021 – also heute – berät der Bundestag in erster Lesung den Entwurf für ein novelliertes Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sollte die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite tatsächlich aufgegeben werden?

Hintergrund

Ich habe bereits mehrfach im hier im Blog dazu berichtet: Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem IfSG gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemischen Lage wurde sodann am 18.11.2020, am 4.3.2021, am 11.6.2021 und am 25.8.2021 verlängert.

Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, nach der der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben (§ 5 Abs. 1 S. 3 IfSG). Das wäre nach aktueller Lage am 25.11.2021 der Fall. Angesichts geradezu explodierender Corona-Infektionszahlen und eines ansteigenden Hospitalisierungs-Index ist politisch umstritten, ob nicht abermals die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 25.11.2021 hinaus erforderlich ist.

Was die Ampel-Koalition plant Weiterlesen

Sind Sie Corona-geimpft? Warum der Arbeitgeber nach dem Impfstatus seiner Beschäftigten fragen können muss

Datenschutzbeauftragte in den Ländern stehen bislang auf dem Standpunkt, für die Erhebung des (Corona-)Impfstatus bei Beschäftigten durch Arbeitgeber bestehe derzeit keine Rechtsgrundlage. Ist das wirklich so?

Hintergrund

Die Corona-Infektionszahlen gehen aktuell (leider) wieder durch die Decke. Dem Gesundheitssystem droht eine Überlastung. Die Länder reagieren inzwischen wieder mit zunehmender Reglementierung des gesellschaftlichen Lebens in Form von Masken- und Testpflichten sowie Zugangsverschärfungen in Form von 3G- oder 2G-Regeln. Am Arbeitsplatz haben Arbeitgeber seit geraumer Zeit damit zu kämpfen, dass (ungeimpfte) Arbeitnehmer unter Hinweis auf den personenbezogenen Gesundheitsdatenschutz die Auskunft über ihren Impfstatus verweigern.

Auskunftsrecht des Arbeitgebers bislang nur partiell erweitert

Bis September 2021 hatten nur Arbeitgeber in den Gesundheitsberufen ein Fragerecht gegenüber der Belegschaft nach deren Impfstatus (§ 23a IfSG). Durch die Erweiterung des § 36 III IfSG haben Arbeitgeber in den in § 36 Abs. 1, 33 IfSG genannten Einrichtungen für die Dauer einer festgestellten pandemischen Lage von nationaler Tragweite ein Fragerecht in Bezug auf den Impf- und Serostatus. Hierunter fallen Kindertageseinrichtungen und -horte, Schulen oder Heime.

Allgemeines Auskunftsrecht

In allen anderen Bereichen des Arbeitslebens ist die Frage nach dem Impfstatus der Belegschaft derzeit rechtlich heikel. Weiterlesen

Corona-Härtefallhilfen bis Ende 2021 verlängert – aber warum eigentlich?

Seit 13.10.2021 können laut BMWi Härtefallhilfen bei den zuständigen Stellen der Länder auch für den Zeitraum Oktober bis Ende Dezember 2021 beantragt werden, inzwischen wurde auch die Antragfrist bis 15.11.2021 verlängert. Ein genauer Blick zeigt allerdings, dass das Härtefallprogramm weiter schlechter ankommt als gedacht.

Hintergrund

Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen. Sie ergänzen die bisherigen Hilfen des Bundes und der Länder in der Corona-Pandemie in den Fällen, wo Unternehmen oder Selbständige bei den Corona-Hilfsprogrammen „durchs Raster fallen“. Es können in allen Ländern Anträge auf Härtefallhilfe gestellt werden. Informationen zur Antragstellung sowie allgemeine und länderspezifische Informationen zu den Härtefallhilfen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de.

Bund und Länder verlängern das Härtefallhilfeprogramm

Die Mittel mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro sind beim Bund bis 15.12.2021 abzurufen. Inzwischen aber wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern verlängert, so dass die Länder noch bis 30.6.2022 Mittel aus dem Härtefallfonds abrufen können.

Härtefallhilfen werden kaum in Anspruch genommen

Für Antragsteller und deren Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater), die ausschließlich Anträge für ihre Mandanten auf einem online-Portal stellen können, hat die Härtefallhilfe eine Reihe von Haken und Ösen: Weiterlesen

Gewerbemiete: Was passiert bei coronabedingter behördlicher Schließung?

Mit zwei neuen Urteilen hat das OLG Frankfurt (17.9.2021 – 2 U 147/20 und 18/21) entschieden, dass in Hessen coronabedingte Schließungsanordnungen für Einzelhandel und Gastronomie weder zur Mietminderung wegen Mangels noch zur Unmöglichkeit der Vermieterleistung führen, sondern allenfalls im Einzelfall zur Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

Dieser Beitrag soll aufzeigen, warum eine Entscheidung des BGH erforderlich ist und die länderübergreifende Relevanz verdeutlichen.

Was sollte in der Praxis beachtet werden?

Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) – das gilt vor allem im gewerblichen Miet- und Pachtrecht. Was aber geschieht, wenn der Staat in Zeiten der Corona-Pandemie eingreift und behördliche Schließungsanordnungen von Geschäftslokalen verfügt, wer trägt dann das wirtschaftliche Ausfallrisiko? Kann die Miete gekürzt oder der Vertrag gar gekündigt werden? Weiterlesen