Bereits am 03.02.2022 wurde durch das BMF ein Referentenentwurf zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht. Das Gesetz wird (wie die vorherigen Steuerhilfegesetze) eine Bandbreite von Maßnahmen beinhalten und für die Bewältigung der Corona-Krise an unterschiedlichen Stellen Unterstützung bieten.
Welche (neuen) Hilfen wird das Gesetz liefern?
Hintergrund
Aller guten Dinge sind bekanntlich drei. Bisher traf dies auch auf die in Gesetz gegossenen steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zu. Seit dem 03.02.2022 werden wir dahingehend allerdings eines Besseren belehrt. Denn an diesem Tag hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf in der Sitzung am 16.02.2022 beschlossen, nunmehr liegt also das Gesetz als Regierungsentwurf vor.
Wie seine Vorgänger aus den letzten beiden Jahren soll auch Version Nummer Vier vor allem bei der Meisterung der Krise helfen und auch (zusätzliche) Investitionsanreize für Unternehmen liefern. Die Maßnahmen sind dabei breit gefächert und setzen sich aus solchen zusammen, die – in Analogie zu den Vorgängergesetzen – eine Verlängerung bereits gültiger Angebote darstellen und aus solchen, die neu hinzutreten.
Die Maßnahmen im Einzelnen: Weiterlesen