Corona-Abschlagszahlungen laufen wieder – Gott sei Dank!

Das BMWi hat am 12.3.2021 mitgeteilt, dass die zwischenzeitlich gestoppten Abschlagszahlungen wieder aufgenommen worden sind. Eine gute Nachricht zum Wochenende für alle Antragsberechtigten!

Hintergrund

Im Rahmen der Corona-Finanzhilfe-Programme (Überbrückungshilfe, November- bzw. Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe) können Antragsteller über einen Dritten auch Abschlagszahlungen beantragen. Diese betragen 50 Prozent der Antragssumme, maximal 200.000 Euro im Monat pro Antragsteller für vier Monate, maximal also bis 800.000 Euro insgesamt.

Am 5.3.2021 hatte das BMWi auf seiner Website kurz und bündig mitgeteilt, dass die Abschlagszahlungen gestoppt werden müssen, weil Betrügereien in Berlin und NRW aufgefallen waren.

BMWi nimmt Abschlagszahlungen wieder auf

Das BMWi hat am 12.3.2021 nun die Wiederaufnahme der Abschlagszahlungen mitgeteilt:

„Die kurzzeitige Unterbrechung war notwendig, um im Austausch mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesfinanzministerium Unregelmäßigkeiten zu prüfen und Vorkehrungen zu treffen, um Betrugsversuche zu verhindern.“ Weiterlesen

Homeoffice geht in die Verlängerung

Am 3.3.2021 haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung (Corona-ArbSchV) bis 30.4.2021 verständigt (MPK-Beschluss v. 3.3.2021).

Arbeitgeber müssen danach ihren Beschäftigten überall dort Homeoffice anbieten, wo immer dies möglich ist. Ist Homeoffice ein dauerhaftes Arbeitsmodell der Zukunft?

Hintergrund

Homeoffice spielt in der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen im aktuellen Arbeitsleben eine zentrale Rolle. Die am 20.1.2021 vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS ist nach Verkündung im Bundesanzeiger (BAnz AT v. 22.1.2021 V.1) seit 27.1.2021 in Kraft und gilt bis 15.3.2021. Kernpunkt ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice der Arbeitnehmer zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Das Bundeskabinett hat die bislang bis 15.3.2021 geltende CorArbSchV am 3.3.2021 bis 30.4.2021 verlängert, die Verkündung folgt in den nächsten Tagen. Weiterlesen

Betrugsskandal: Corona-Abschlagszahlungen vorerst „auf Eis“

Die Bundesregierung hat die Zahlung von Corona-Hilfsgeldern an Unternehmen vorerst gestoppt. Grund sind Verdachtsfälle, bei denen Gelder unrechtmäßig erschlichen worden sein könnten. Strafrechtliche Ermittlungen laufen. Die Abschlagszahlungen werden derzeit einer Prüfung unterzogen und sind kurzfristig angehalten worden. Die Zahlungen sollen „in Kürze“ wieder zur Verfügung stehen.

Was bedeutet das für die Antragsteller?

Hintergrund

Seit März 2020 zahlt der Bund als Kompensationszahlungen für coronabedingte staatliche Schließungsanordnung staatliche Zuschüsse in Form von Soforthilfen, Überbrückungshilfen und außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfen). Die Antragstellung muss –  abgesehen von Direktanträgen von Soloselbständigen für einen Zuschuss bis maximal 7.500 Euro – stets auf dem Online-Antragsportal des Bundes über einen Dritten, also einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe für den Antragsteller erfolgen. Im Rahmen des Bewilligungsantrages kann auch eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent des beantragten Förderbetrages beantragt werden, nach mehrfach geänderten Förderbedingungen in der Spitze bis zu 200.000 Euro im Monat für maximal vier Monate, also Abschlagszahlungen bis zu insgesamt 800.000 Euro.

Betrugsfälle aufgedeckt Weiterlesen

Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert – Deutschland dauerhaft im Pandemie-Modus?

Der Bundestag hat am 4.3.2021 das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (BT-Drs. 19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs.19/27291) beschlossen.

Hintergrund

Der Bundestag hatte am 25.3.2020 nach § 5 Abs. 1 S. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18.11.2020 deren Fortbestehen festgestellt (BGBl 2020 I S. 2397, 2412). Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet.

Da die aktuelle Lage durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis geben, noch verschärft wird, besteht aus Sicht des Gesetzgebers nach wie vor das vorrangige Ziel, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Deshalb hat der Bundestag jetzt am 4.3.2021 festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite weiterhin fortbesteht; der Bundesrat, der wieder am 26.3.2020 tagt, muss noch zustimmen. Weiterlesen

PCR-Test, Schnelltest, Selbsttest: Deutschland im Corona-Test-Wahn und die Folgen für die Wirtschaft

Im Konflikt zwischen immer noch fehlenden Impfstoffkapazitäten und Lockerungen beim Corona-Lockdown setzt die Politik inzwischen auf ihre nationale Teststrategie.

Aber was bringen Teststrategien im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie wirklich und was bedeuten sie für die Wirtschaft?

Hintergrund

Am 3.3.2021 hat sich die MPK auf umfangreichen Lockerungen vom seit November 2020 geltenden Lockdown verständigt. Hierbei spielt das Inzidenzgeschehen „in Stufen“ eine zentrale Rolle, ferner wird das „Freitesten“ als Allheilmittel für weitere Lockerungsschritte begriffen – bis Deutschland flächendeckend gegen Corona geimpft ist. Weiterlesen

Kostenlose Corona-Schnelltests auf Kosten der Unternehmen?

Nach dem Ergebnis der MPK-Konferenz vom 3.3.2021 sollen Unternehmen auf eigene Kosten Schnelltests für die präsente Belegschaft finanzieren und Testbescheinigungen ausstellen.

Was ist davon zu halten?

Hintergrund

In der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 3.3.2021 sind weitreichende Öffnungsschritte für die Wirtschaft raus aus dem 16.12.2020 geltenden sog. Lockdown beschlossen worden. Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein ausreichendes Impfangebot gemacht werden kann, spielt auf dem Weg hin zu mehr Freiheit und Normalität eine nationale Teststrategie eine zentrale Rolle, die schrittweise bis Anfang April 2021 umgesetzt werden soll.

Antigen-Schnelltests und Selbsttests sollen dabei in großer Zahl eingesetzt werden, um Öffnungen abzusichern und Rückschläge zu vermeiden. Dabei soll die Wirtschaft eng einbezogen werden, ein Spitzengespräch auf Einladung der Bundeskanzlerin findet an diesem Freitag (5.3.2021) statt.

Unternehmen sollen kostenlosen Schnelltest finanzieren

Der MPK-Beschluss vom 3.3.2021 (Ziff. 2, S.5) sieht als Teil der Impfstrategie eine besondere Verantwortung der Unternehmen vor. Wörtlich heißt es: Weiterlesen

Anpassung der Gewerbemiete bei Corona-Schließung oder nicht? – Jetzt muss der BGH ran!

Ob eine staatliche, coronabedingte Schließungsanordnung bei Gewerbemietobjekten zur Anpassung der Miete/Pacht berechtigt, beurteilen die Gerichte auch nach dem „Machtwort“ des Gesetzgebers unterschiedlich: Jetzt muss der BGH entscheiden, wo’s lang geht!

Hintergrund

Wenn aufgrund einer staatlichen Schließungsanordnung ein Gewerbetreibender sein Ladengeschäft nicht mehr öffnen darf und deshalb keinen Umsatz erzielt, ist zwangsläufig auch das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter betroffen. Nachdem bislang die Gerichte sehr unterschiedlich beurteilt haben, ob in solchen Fällen staatlicher Anordnungen die Miete/Pacht wegen Mietmangels (§ 536 BGB) oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage angepasst werden muss, hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz vom 22.12.2020 (BGBl 2020 S. 3328, 3332) eingegriffen, das rückwirkend für alle Miet-/Pachtverhältnisse gilt, die seit Frühjahr 2020 von Corona-Schließungsanordnungen betroffen sind.

Störung der Geschäftsgrundlage vom Gesetzgeber konkretisiert

Durch Änderung des Art. 240 EGBGB, § 7 wird jetzt bei § 313 BGB vermutet, dass sich mit den Auswirkungen der behördlichen Pandemiemaßnahmen ein Umstand wesentlich geändert hat, der zur Grundlage des Mietverhältnisses geworden ist. Die Vermutungsregelung umfasst das 1. Element des § 313 BGB (Änderung wesentlicher Umstände). Das zweite. Element (Abweichende Regelung bei Kenntnis der Parteien) und das dritte Element (Unzumutbarkeit für eine der Parteien am Vertrag festzuhalten) bleiben von der gesetzlichen Regelung unberührt und sind im Einzelfall vom Mieter darzulegen und zu beweisen. Auch die Rechtsfolge (Stundung; Anpassung Mietzins; Minderung) ist nicht geregelt und gibt weiter Anlass zu gerichtlicher Auseinandersetzung. Gerichtliche Streitigkeiten sind vor den Zivilgerichten vorrangig zu behandeln, § 44 EGZPO.

Oberlandesgerichte urteilen unterschiedlich Weiterlesen

Förderung von Start-ups in der Corona-Krise nicht vergessen!

Gründerunternehmen sind das künftige Rückgrat der deutschen Wirtschaft, fallen in der Corona-Krise aber häufig durch alle Förderraster. Was jetzt getan werden muss, damit Deutschland nicht eine Gründergeneration verliert.

Hintergrund und Problem

Infolge der Coronavirus-Pandemie befindet sich die deutsche Wirtschaft wie die gesamte Weltwirtschaft in einer schweren Krise. Vor allem junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln, vermarkten und für wirtschaftliche Dynamik sorgen, spüren die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders, weil sie in aller Regel von staatlichen Corona-Hilfen ausgeschlossen sind: Gründer erfüllen meist nicht die Voraussetzungen der einzelnen Zuschuss-Programme (z.B. beim Bundeszuschuss „Liquiditätsengpass aufgrund Corona-Pandemie“; Stichtagsprinzip etc.) und aufgrund ihrer Größe und Unternehmenskennzahlen auch nicht die der Kreditprogramme (z.B. nicht die Voraussetzungen des Sofortkredits des KfW-Programms).

Bei der Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe sind Gründerunternehmen erst gar nicht antragsberechtigt, wenn sie nach dem 30.4.2020 gegründet wurden. „Start-ups“ werden aufgrund der Corona-Pandemie zwar seit Frühjahr 2020 mit einem zusätzlichen Zwei-Säulen-Hilfspaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro unterstützt, ich habe berichtet (s. mein Beitrag: Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht – die klassischen Unternehmensgründer bleiben weiterhin ein Stiefkind der Corona-Förderung). Diese Förderung ist aber auf High-Tech-Gründer mit hohem Starkapitalbedarf ausgerichtet, passt also nicht zur großen Zielgruppe „normaler Gründer“. Weiterlesen

Bundestag beschließt Corona-Steuerhilfegesetz: Chance beim steuerlichen Verlustrücktrag verspielt!

Am 26.2.2020 hat der Bundestag das 3.Corona-Steuerhilfegesetz abschließend beraten und beschlossen. Die dringende erforderliche zeitliche Ausweitung des Verlustrücktrags wurde abermals versäumt – leider!

Hintergrund

Mit dem 1. Corona-SteuerhilfeG (BGBl 2020 I S. 1385) sollten vor allem Restaurants und Gaststätten, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Kommunen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie besser unterstützt werden. Mit dem 2. Corona-SteuerhilfeG (BGBl 2020 I S. 1520) sollten die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpft und die Binnennachfrage gestärkt werden.

Der steuerliche Verlustrücktrag wurde hierbei für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Ferner wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen (§ 10d Abs. 1 S. 1 EStG, §§ 110, 111 EStG; § 52 Abs. 18b EStG).

Drei Corona-Steuerhilfegesetze als Chance verspielt

Auf weitere steuerliche Erleichterungen in der Corona-Krise hatte sich der Koalitionsausschuss bereits am 3.2.2021 verständigt, auch in Bezug auf den Verlustrücktrag. Das jetzt vom Bundestag am 26.2.2021 beschlossene 3.Corona-SteuerhilfeG sieht unter Berücksichtigung der Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 19/26970) vor: Weiterlesen

Corona-Lockdown und Öffnungsperspektiven: Wer frisiert die Bundeskanzlerin?

Friseurbetriebe dürfen auf Basis des MPK-Beschlusses vom 10.2.2021 (Ziff. 5) sei heute (1.3.2021) wieder öffnen. Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung dürften sich aber aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung ergeben, neue Problem sind vorprogrammiert.

Hintergrund

Auf Basis des aktuellen Lockdown-Beschlusses der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 10.2.2021 ist der Lockdown in Deutschland bis 7.3.2021 verlängert. Erst am 3.3.2021 will die MPK wieder über die aktuelle Situation und mögliche Öffnungsperspektiven für Soloselbständige und Unternehmen beraten. Friseure allerdings haben bereits eine Öffnungsperspektive: Sie dürfen unter Berücksichtigung der Körperhygiene bereits ab 1.3.2021 wieder öffnen.

Aktuelle Schließung von Friseurbetrieben rechtmäßig – sagen die Verwaltungsgerichte Weiterlesen