BGH spricht Machtwort: Corona-Soforthilfe unterliegt Pfändungsschutz

Mit Rücksicht auf die besondere Zweckbindung der Soforthilfe unterliegt diese einem besonderen Schutz und darf nicht gepfändet werden (§ 851 Abs.1 ZPO); folgerichtig ist in Höhe des bewilligten und auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gutgeschriebenen Betrags der Pfändungsfreibetrag zu erhöhen (§ 850k Abs. 4 ZPO) – sagt der BGH in letzter Instanz (BGH 10.3.2021 – VII ZB 24/20).

Hintergrund und Sachverhalt

Die Klägerin hatte antragsgemäß Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro bewilligt bekommen. Die Bank verweigerte die Auszahlung des auf einem Pfändungsschutzkonto eingegangenen Betrages, weil anderweitige Pfändungen vorlagen. Dem hat der BGH widersprochen und den pfändungsfreien Betrag um die überwiesene Soforthilfe erhöht.

Besondere Zweckbindung der Corona-Soforthilfe Weiterlesen

Corona-Soforthilfe: Rückforderung bei bestehender Zahlungsunfähigkeit rechtmäßig!

Das VG Düsseldorf (v. 12.1.2021 – 20 K 4706/20) hat in einem brandaktuellen Urteil entschieden, dass die von einem Solo-Selbständigen beantragte Corona-Soforthilfe zurückgefordert werden kann, wenn der Antragsteller schon bei Antragstellung zahlungsunfähig war. Die Entscheidung hat Signalwirkung für viele andere Empfänger von Corona-Finanzhilfen des Bundes und der Länder.

Hintergrund

Seit März 2020 unterstützt der Bund (Solo-)Selbständige, Einrichtungen und Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit umfangreichen Zuschussprogrammen. Dies war zunächst für die Zeit vom März bis 31.5.2020 das Soforthilfeprogramm (s. hierzu ausführlich Jahn, NWB 18/2020 S.1342), anschließend die Überbrückungshilfe-Programme I bis III sowie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- bzw. Dezemberhilfen). Ich habe hierüber mehrfach auch im Blog berichtet. Sämtlichen Programmen ist gemein, dass sie Subventionen in Form staatlicher Zuschüsse beinhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen – wenn die Förderbedingungen eingehalten werden, die Bestandteil eines jeden Förderbescheides sind.

Sachverhalt und Entscheidung

Im Streitfall hatte ein Solo-Selbständiger bei der Bezirksregierung Düsseldorf Soforthilfe aus dem Bundesprogramm in Höhe von 9.000 Euro beantragt, die auch bewilligt und ausgezahlt worden waren. Grundlage für die Bewilligung waren das „Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes“ und die Richtlinie „NRW-Soforthilfe 2020“. Hiernach erfolgte die Soforthilfe, wenn Unternehmen auf Grund von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht waren. Die Antragsteller dürfen sich nach den Förderrichtlinien nicht bereits am 31.12.2019 „in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ befunden haben. Dementsprechend musste der jeweilige Antragsteller versichern, dass er (erst) durch die Corona-Pandemie in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten ist. Weiterlesen

Update: Corona-Soforthilfe unterliegt dem Pfändungsschutz

Das FG Köln vom 18.06.2020 – 9 V 1302/20 hat als weiteres Finanzgericht die Unzulässigkeit der Pfändung von Corona-Soforthilfen festgestellt.

Hintergrund

Bis 31.5.2020 konnten Freiberufler, Solo-Selbständige und KMU aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes wegen coronabedingter Finanzierungsschwierigkeiten verlorene staatliche Zuschüsse beantragen, die unter Berücksichtigung des individuellen Liquiditätsengpasses zwischen 9.000 € und 15.000 € betrugen. Nach Auszahlung dieser Liquiditätshilfen ist in der Praxis die Frage aufgetreten, ob diese Subventionsmittel – dem Sinn der Subvention widersprechend – dem Zugriff der Finanzbehörden wegen Steuerschulden unterliegen.

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragte als selbständiger Kurierdienstfahrer eine Corona-Soforthilfe, die auf sein als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO geführtes Girokonto überwiesen wurde. Der Pfändungsverfügung lagen rückständige Einkommensteuern der Jahre 2009 bis 2011 inklusive steuerlicher Nebenleistungen zugrunde. Die Bank (Drittschuldnerin) teilte dem Antragsteller mit, dass ein Teilbetrag der Corona-Soforthilfe auf ein Sonderkonto separiert wurde, weil der Gesetzgeber  keine ausdrückliche Regelung zur Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfen getroffen habe. Die Bank sei verpflichtet, die gesicherten Beträge an die Gläubiger auszuzahlen. Der Antragsteller wandte sich an den Antragsgegner (FA) und bat um Freigabe/Verzichtserklärung gegenüber der Bank, damit ihm der Restbetrag gutgeschrieben werden kann. Er habe aktuell einen finanziellen Engpass und sei deshalb auf die Corona-Soforthilfe  angewiesen, um seine Selbständigkeit und Existenz fortführen zu können. Weiterlesen

Corona-Soforthilfe: Sollen Steuerberater prüfen?

Bereits in wenigen Wochen dürfte die Welle der „Überprüfung der Corona-Soforthilfen“ anlaufen. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass die Steuerberater offenbar zunehmend ins Boot geholt werden sollen, um zu bestätigen, dass hohe Betriebskosten vorliegen oder vorgelegen haben, die die Auszahlung der Corona-Soforthilfen gerechtfertigt haben oder weiterhin rechtfertigen. Weiterlesen

Update: KfW-Schnellkredit kann ab sofort beantragt werden!

Die KfW-Schnellkredite zur Schließung der Mittelstandsförderlücke in der Corona-Unterstützung können seit dem 15.4.2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Eine gute Nachricht!

Hintergrund

Ich hatte berichtet: Am 6.4.2020 haben BMWi und BMF auf dem Pressewege den KfW-Schnellkredit angekündigt. Die Notifizierung des Programms durch die EU-Kommission erfolgte am 11.4.2020. In den letzten Tagen haben KfW, Bundesministerien und Wirtschaftsverbände fieberhaft an letzten Details gefeilt, damit der KfW-Schnellkredit jetzt von mittelständischen Unternehmen schnell in Anspruch genommen werden kann.

Der KfW-Schnellkredit ergänzt die Corona-Sofortzuschüsse auf Bundes- und Länderebene, Kreditprogramme über die Bürgschaftsbanken, die Eigenkapitalhilfen im Mittelstand über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und die Warenkreditversicherung. Das Gesamtpaket ist wichtig für die Wirtschaft, um den durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftseinbruch aufzufangen und die Unternehmen von einer kritischen finanziellen Schieflage zu bewahren.

Wesentlicher Inhalt des „KfW-Schnellkredits 2020“ und Eckdaten des Kreditprogramms sind: Weiterlesen