Am 7.9.2021 hat der Bundestag ein eingeschränktes Auskunftsrecht des Arbeitgebers nach dem Corona-Impfstatus beschlossen, der Bundesrat soll bereits am 10.9.2021 der Änderung des IfSG zustimmen. Was ist davon zu halten?
Hintergrund
Ich hatte berichtet: Erst am 1.9.2021 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMAS eine abermalige Verlängerung der Corona-ArbSchV bis 24.11.2021 beschlossen, die amtliche Veröffentlichung im BAnz erfolgt in Kürze. Die bisherigen Arbeitgeberpflichten zur Vermeidung betrieblicher Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bleiben bestehen, hinzukommen Unterstützungs- und Informationspflichten in Bezug auf Schutzimpfungen für Beschäftigte. Obwohl dies kontrovers diskutiert und insbesondere von den Wirtschaftsverbänden gefordert wurde, hat das BMAS in der Corona-ArbSchV ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Impf- und Genesenenstatus gegenüber Beschäftigten ausdrücklich weiterhin aufgeschlossen.
Bundestag beschließt halbherzige Lösung Weiterlesen