Teil-Lockdown, Betriebsschließungen und sterbende Innenstädte: Einer der besten Problemlöser in der Corona-Pandemie könnten staatliche Finanzhilfen sein. Doch das Geld kommt bislang bei Unternehmen, Einrichtungen und Selbständigen nicht an. Eine Zwischenbilanz.
Hintergrund
Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 Deutschland fest im Griff. Folge steigender Infektionszahlen sind Restriktionsmaßnahmen der Politik. Zuletzt haben sich Bund und Länder auf einen „Lockdown light“ verständigt, der mit umfangreichen Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen seit 2.11.2020 bis zunächst Ende November 2020 gilt. Die durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in der Wirtschaft aufgetretenen Liquiditäts- und Finanzierungsengpässe versucht die Politik durch umfangreiche und sehr kostspielige Finanzprogramme von Steuerstundungen bis hin zum Kurzarbeitergeld zu lindern. Für Selbständige, Einrichtungen und Unternehmen spielen unmittelbare Finanzhilfen aber eine besondere Rolle, weil sie die Liquidität stärken.
Seit März 2020 war dies zunächst die Soforthilfe, im Anschluss die Überbrückungshilfe I, seit Oktober die Überbrückungshilfe II und seit November 2020 die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes (sog. Novemberhilfe). Aber wie sieht die Zwischenbilanz aus?
Abruf von Corona-Finanzhilfen stockt
Eine Zwischenbilanz nach einem guten halben Jahr bestätigt: Gut gemeinte Finanzhilfen des Bundes kommen bei der Zielgruppe entweder gar nicht oder zu spät an. Weiterlesen